Minijob: Kündigung schwerbehinderter Frührentner
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ei einer Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber gelten besondere Schutzvorschriften nach dem SGB IX. Der Arbeitgeber benötigt vor Ausspruch der Kündigung zwingend die Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 SGB IX). Dieses prüft, ob die Kündigung etwas mit der Schwerbehinderung zu tun hat oder ob andere Gründe vorliegen. Ohne diese vorherige Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.
Häufige Fragen und Antworten
Wann gilt ein Arbeitnehmer als schwerbehindert? Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Dies wird durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen.
Muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Schwerbehinderung informieren? Nein, aber um in den Genuss des besonderen Kündigungsschutzes zu kommen, muss er dies spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung tun.
Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage? Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung muss Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden, sonst wird die Kündigung wirksam.
Kann ein Schwerbehinderter gar nicht gekündigt werden? Doch, aber es bestehen hohe Hürden. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung nichts mit der Behinderung zu tun hat. Eine Abfindung ist oft ein Weg zur einvernehmlichen Beendigung.