Vorzeitige Beendigung Elternteil wegen Ablehnung Teilzeitantrag
vom 31.8.2016
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Hallo, Ich befinde mich seit August 2015 in Elternzeit bis August 2017 - Elterngeldbezug besteht seit Mitte August 2016 nicht mehr. Wie schon beim Elternzeitantrag letztes Jahr angekündigt, wollte ich innerhalb der Elternzeit teilzeit arbeiten, konnte den eigentlichen Antrag aber erst nach Klärung wg. Kindertagesstätte mit Beginn der Teilzeitarbeit ab 1. Oktober stellen. Dieser wurde nun durc ...