Versicherungspflichtig in der GKV während der Elternzeit wenn Einkommen unter JAV
vom 8.11.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Siegfried Huber-Sierk / München
Mein Einkommen lag vor der Elternzeit über der Beitragsbemessungsgrenze und ich war privat krankenversichert. Während der Elternzeit habe ich eine Teilzeittätigkeit aufgenommen deren Einkünfte über 400€ aber unter JAVG lagen. Damit wurde ich wieder versicherungspflichtig. Mein Arbeitgeber hat dies nicht gemeldet. Nun suche ich den Gesetzestext aus dem hervorgeht, dass die Meldung Pflicht d ...