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Verbleib in der PKV

| 30. Oktober 2008 11:19 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Yvonne Müller

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im September 2005 wechselte ich als Angestellter zur privaten Krankenversicherung (DBV-Winterthur) da mein Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat.

Im April 2007 habe ich bei meinem Arbeitgeber gekündigt und wurde selbstständig (Ingenieur- und Übersetzungsbüro). Meine private Krankenversicherung habe ich behalten.

Seit 01.September 2008 bin ich als Doktorand bei einem Automobilhersteller mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Std. und einem Bruttogehalt von 2000€ eingestellt.

Meine Tätigkeit als selbständiger Ingenieur und Übersetzer betreibe ich weiter (allerdings ohne Beschäftigung weiterer Arbeitnehmer).

Voraussichtlich Ende 2009 werde ich promovieren und dann weiter selbständig arbeiten.

Der Automobilhersteller hat mich aufgrund meines Einkommens bei meiner früheren gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Ich möchte allerdings bei meiner PKV bleiben, da:

GKV kostet 172€/mtl. und die PKV 150€/mtl. (nur Arbeitnehemeranteil). Die Anwartschaft auf PKV kostet 75€/mtl. Bei GKV zahle ich also 172+75=247€, sogar wenn ich bei PKV beide Anteile selber zahle ich, sind es nur 300-247=53€ mehr, was für mich völlig i.O. wäre, da ich die Leistungen der PKV besser finde.

Nun die Frage: Wie kann ich bei PKV bleiben? Wenn ja, zahle ich alles oder nur den Arbeitnehmeranteil? Wenn nein, wie stelle ich sicher, dass ich nach der Promotion mit jetztigen Konditionen gleich in die PKV komme?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen aifgrund des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:

Da Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen bei dem Automobilhersteller, müssen Sie auch inn der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet werden. Wenn Sie komplett in der PKV bleiben möchten, müssen Sie für den Verdienst, den Sie beim Automobilhersteller beziehen, zusätzlich Krankenversicherungsbeiträge an die PKV zahlen, d.h. Sie zahlen im Prinzip doppelt (für Ihre selbständige Tätigkeit und für Ihre unselbständige Beschäftigung). Die Höhe der zu zahlenden Beiträge für diesen Fall klären Sie bitte direkt mit Ihrer PKV. Ebenso müssen Sie sich an die PKV wenden betreffs der Frage, wie Sie sich Ihre Anwartschaft sichern können, denn diesen Punkt regelt jede Versicherung selbst per Satzung. Von anderen Versicherungsunternehmen ist mir bekannt, dass Sie sich Ihren derzeitigen Gesundheitszustand "einfrieren" können gegen eine geringen monatlichen Beitrag. Dann würde bei einem erneuten Eintritt in die PKV keine gesundheitsprüfung stattfinden und auch Ihr Beitrag/Tarif würde gleich bleiben, abgesehen von den allgemeinen Beitragsänderungen.Deshalb rate ich Ihnen an, mit Ihrer PKV Rücksprache dahingehend zu nehmen, wie Sie derzeitig kostenmäßig am besten handeln sollten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben, und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Müller
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 30. Oktober 2008 | 12:02

Sehr geehrte Frau Müller,

ich habe gerade meine PKV angerufen und sie mit der von Ihnen geschilderten Vorgehensweise konfrontiert. Leider ist diese Möglichkeit der DBV-Winterthur nicht bekannt.

Ich bitte Sie mir die Gesetze/Vorschriften/Gerichtsurteile bzw. andere Quellen zu nennen, aus denen die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise hervorgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Oktober 2008 | 12:35

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

leider geht aus Ihrer Nachfrage nicht hervor, welche Vorgehensweise der PKV nicht bekannt ist. Bitte ergänzen Sie Ihren Vortrag dahingehend. Da Sie schildern, mit der PKV telefoniert zu haben, gehe ich davon aus, dass Ihnen ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreitet wurde?

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Müller
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 30. Oktober 2008 | 13:25

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