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Mutter merkte nach 6 Monaten, dass sie ihre kleine Rente nicht mehr bekommt

5. November 2008 13:01 |
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Sozialversicherungsrecht


Die Mutter bekommt eine kleine Rente. Diese wurde per Scheck bezahlt. Der Einfachheit halber wurde der Scheck an eine andere Adresse versandt und zwar in die Firma des Sohnes, der dann den Scheck für die Mutter auf ihr Konto einreichte.

Die Firma zog um und die Schecks kamen nicht mehr an. Der Rentenzahler hat jedoch wegen durch unzustellbaren Schecks nichts unternommen und sich erst im Oktober in der Firma des Sohnes gemeldet und gefragt, wie lange sie "schon in seinem "Seniorenheim" untergebracht sei. Die Firma des Sohnes klingt wie ein Seniorenheim, verkauft aber Palmen.

Daraufhin musste die Mutter zur Rentenanstalt und sich "lebendig" melden.

Nun erstattet man ihr die Rente ab 1.10.2008 ohne weitere Begründung. Außer ein Merkblatt, dass man sich z.B. bei Auslandsaufenthalten mitteilen muss.

Der Rentenanstalt war stets die seit 10 Jahren feste Meldeadresse bekannt bzw. hätte beim Einwohnermeldeamt erfragt werden können.

Die Mutter merkte es nicht, dass monatlich paar Hundert Euro fehlten. Mittlerweile wuchs die Rente aber an und die Mutter benötigt genau das Geld für neue Zähne.

Hat die Rentnerin Anspruch auf ihre Rente, auch wenn sie vergessen hat, die Empfangsadresse für die Schecks zu ändern?

Wenn nicht, wäre es skandalös - nur so am Rande bemerkt.

Sehr geehrte Fragestellerin,

Aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ob die Mutter noch einen Anspruch auf Auszahlung der Rentenbeträge hat, hängt vom Einzelfall ab.
Der Rentenanspruch ist jedenfalls noch nicht verjährt.
Rentenansprüche verjähren erst vier Jahre nach dem Jahr, in dem sie entstanden sind.

Der Versicherungsträger könnte durch die Übergabe des Schecks an die Post von der Leistung frei geworden sein.
Die Rente ist eine Geldschuld und damit eine qualifizierte Schickschuld. Dies bedeutet, dass der Schuldner, solange keine andere Vereinbarung getroffen wurde, das Geld auf seine Gefahr und Kosten an dessen Wohnort zu übermitteln hat. Hier ist aber in Betracht zu ziehen, dass die alte Adresse der Firma des Sohnes als Leistungsort vereinbart wurde. Dann würde der Versicherungsträger von der Leistung frei, wenn eine Zahlung dort angekommen wäre.
Hier jedoch wurde ein Scheck versandt. Bei der Bezahlung durch Scheck tritt die Erfüllung aber erst dann ein, wenn der Scheck auch eingelöst wurde, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Davon ist aber nicht auszugehen.

Somit ist der Anspruch wohl noch gegeben.

Zum weiteren Vorgehen rate ich Ihnen, den Versicherungsträger zunächst anzuschreiben und aufzufordern, die fehlenden Beträge auszuzahlen.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)

Rückfrage vom Fragesteller 5. November 2008 | 15:36

Konnte die Frage nicht mehr zurückziehen. Beim Scan aus meinem Büro hat eine Seite gefehlt. Genau auf der Seite stand, dass man das gesondert bearbeitet und zahlt. Also Fehlalarm!

Danke für die Info!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. November 2008 | 16:06

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
es freut mich, dass sich diese Angelegenheit so schnell positiv für Sie entwickelt hat bzw. eine Nichtzahlung der Rente für den genannten Zeitraum gar nicht beabsichtigt war.
Sollten sich wieder Änderungen ergeben, denken Sie bereits im Vorfeld daran, diese der Rentenversicherung mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)

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