Sperrzeit bei ALG I nach ATZ
vom 22.6.2023
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Volkan Ulukaya / Frankfurt am Main
Ausgangslage: AN Jahrgang 1960, seit 2013 bei gleicher Unternehmung als angestellter GF mit jeweils befristetem 3-Jahres-Vertrag tätig. Ab 01.01.2019 ATZ-Vertrag (Blockmodell 28,5 Monate/28,5 Monate)) bis 30.09.2023. Rentenbeginn möglich ab 01.10.2023 als langjährig Versicherter (mit Abschlägen) Beitragspflichtige Zeiten (RV): 38,5 Jahre Frage: Falls keine Rente für langjährig Versicherte zum ...