Einsatz vom eigenen Vermögen für Pflegekosten der Partnerin
vom 27.7.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M. / Pforzheim
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Frage: in welchen Fällen bin ich verpflichtet, mein eigenes Vermögen zur Finanzierung der Pflegekosten meiner Partnerin heranzuziehen (hier ist mein Vermögen gemeint - und nicht mein Einkommen - welches ja in jedem Fall bei Zusammenwohnen herangezogen wird) ? Die imaginäre Situation: Wir wohnen bisher 6 Jahre in einer gemeinsamen Mietwohnung als Paar. W ...