Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Wandlung wurde im Rahmen der Sculdrechtsmodernisierung durch den Rücktritt abgelöst und existiert nicht mehr. Die Unterschiede sind jedoch weitestgehend theoretischer Natur.
Jedoch haben Sie durchaus die Möglichkeit des Rücktritts, da diese Fehler klare Mängel des Fahrzeuges sind. Allerdings liegt die volle Beweislast bei Ihnen, d.h. Sie müssen nicht nur beweisen, dass die Fehler vorliegen, sondern auch, dass die bei dem Auto liegen und nicht z.B. an Ihrem Handy oder dem Provider. Ich empfehle daher, vor Zeugen auch andere Handys mit anderen Mobilfunkprovidern auszuprobieren.
Diese 0,67 % sind ein veralteter Wert und basierte auf der Annahme, dass Autos nur 150.000 Km halten. Da heutige Autos eine wesentlich höhere Laufleistung haben, die Laufleistung jedoch auch von Modell/Klasse zu Modell/Klasse schwankt, hat der BGH eine flexiblere Formel entwickelt: (Kaufpreis x zurückgelegte Kilometer)/ Laufleistung. Meines Wissens hat Ihr Modell eine Laufleistung von 250.000 Km, so dass sich folgende Rechnung ergibt: (49975 x 36159) / 250000 = 7228,18.
Sie müssen daher von einer Summer von ca. 7228,18 € ausgehen.
Da Sie Ihr Auto aber gebraucht gekauft haben, müssen Sie von der Laufleistung die VOR Kauf gefahrenen Kilometer abziehen. Natürlich zählen auch nur die von Ihnen gefahrenen Kilometer bei dem Punkt zurückgelegte Kilometer. Auch sollten Sie prüfen, ob für Ihr Automodell eine andere Laufleistung gilt.
Die von mir errechnete Zahl ist daher nur ein Beispielwert zur Darstellung des Rechenweges.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie schreiben das ich das Auto gebraucht gekauft habe.
In Betreff habe ich "Wandlung Neuwagen" geschrieben. Evtl. haben sie das ja übersehen. Das Fahrzeug wurde von mir neu gekauft.Ich bin somit Erstbesitzer. Der Preisunterschied ergibt sich durch den Händler Nachlass. Macht das einen Unterschied in der Berechnung?
Bewiesen habe ich das doch mit dem Fehler mehrmals, auch durch unterschiedliche Handys Samsung/IPhone. Zeuge ist unter anderem jeweils der BMW Meister gewesen der die Mailboxansagen sogar aufgenommen hat. 2 Mal sogar. Zuletzt am 24.07.14
Muss ich jetzt weiterhin Beweise erbringen?
Wie gehe ich jetzt bei einem Rücktritt vor. Einschreiben mit entsprechender Frist von 14 Tagen den Mangel zu beseitigen?
Viele Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe mich in der Tat durch den Preisnachlass irritieren lassen. Nein, das macht keinen Unterschied in der Berechnung, die Formel bleibt die Gleiche.
Wenn Sie es bereits mir mehreren Handys/Providern getestet haben, benötigen Sie keine weiteren Beweise.
Wenn Sie den Rücktritt wollen, können Sie sofort ein Einwurfeinschreiben mit der Rücktrittserklärung absenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt