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Kauf bei eBay-Kleinanzeigen von privat

| 11. März 2018 18:58 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich habe bei eBay Kleinanzeigen ein Silberbesteck für 250€ von privat gekauft. Da auf dem Foto nicht genau die Größe zu erkennen war wurde mir auf Nachfrage vom Verkäufer bestätigt, daß es sich um die Menügröße handelt und nicht um Vorspeisengröße. Nach Überweisung auf das Konto seiner Lebensgefährtin kam das Besteck und ist doch nun in Vorspeisengröße. Auf mehrere Nachrichten meinerseits reagiert der Verkäufer nicht. Ich forderte eine Wandlung des Kaufes bzw. wollte ich mein Geld zurück und würde natürlich das Besteck sofort zurücksenden.
Was tun? Anzeige wegen Betrugs?

11. März 2018 | 19:57

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

eine Strafanzeige ist auf jeden Fall erst einmal sinnvoll, da sie kostenfrei ist und der Verdacht nahe liegt. Ich würde sodann schauen, was die Ermittlungen ergeben, um sodann, wenn es keine Einigung geben sollte, zivilrechtlich und gerichtlich vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz statt der Leistung zu fordern, wenn der Marktwert des Besteckes, von dem Sie ausgingen, über dem Kaufpreis liegt. Die Strafanzeige führt erfahrungsgemäß aber bereits in der Hälfte der Fälle dazu, dass der Verkäufer sich sodann wieder meldet und eine Lösung gefunden wird.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, können wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 11. März 2018 | 20:09

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Sehr klare Auskunft, fühle mich bestens beraten. Danke

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. März 2018
5/5,0

Sehr klare Auskunft, fühle mich bestens beraten. Danke


ANTWORT VON

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30449 Hannover
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