Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach der üblichen Rechtsprechung werden für Motorräder geringere Gesamtlaufleistungen als bei PKW angesetzt. Es werden in der Regel vier Kategorien unterschieden:
Roller/Mokicks: 30.000 km
Mittlere Leichtkrafträder: 60.000 km
Enduro bis Tourer (400 ccm - 1800 ccm): 90.000 km
Große Tourer: 100.000 bis 120.000 km
Quelle: Dokument Index 1
Ihr Motorrad fällt aufgrund des Hubraums von 1250 ccm und der Leistung von 105 PS in die Kategorie "Große Tourer". Daher ist eine Gesamtlaufleistung von 100.000 km angemessen.
Berechnung der Nutzungsentschädigung
Die Nutzungsentschädigung berechnet sich nach folgender Formel:
Nutzungsentschädigung = (Kaufpreis × gefahrene Kilometer) ÷ Gesamtlaufleistung
Beispielrechnung:
Angenommen, Sie sind bis zur Rückabwicklung 5.000 km gefahren:
Nutzungsentschädigung = (21.500,00 EUR × 5.000 km) ÷ 100.000 km
Nutzungsentschädigung = 1.075,00 EUR
Dieser Betrag wird von dem zurückzuerstattenden Kaufpreis abgezogen.
Fazit
Für Ihr Motorrad sollte bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung eine Gesamtlaufleistung von 100.000 km angesetzt werden. Dies entspricht der üblichen Praxis und berücksichtigt die spezifischen Eigenschaften Ihres Fahrzeugs.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
4. Juni 2025
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12:53
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
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