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Wandlung - Nutzungsentschädigung - Höhe der Rest-/Gesamtlaufleistung Motorrad?

| 4. Juni 2025 12:31 |
Preis: 65,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Motorrad
Hubraum 1250 ccm, 105 PS / 79 kW,
Kaufpreis inkl. Zubehör 21.500,00 EUR
Kaufdatum August 2024 fabrikneu
Kaufrückabwicklung wg nicht behobenen Mangels im Juni 2025 mit dem Verkäufer vereinbart.

Wie hoch ist die im Rahmen der Nutzungsentschädigung anzusetzende Rest-/Gesamtlaufleistung (km)?

4. Juni 2025 | 12:53

Antwort

von


(176)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Nach der üblichen Rechtsprechung werden für Motorräder geringere Gesamtlaufleistungen als bei PKW angesetzt. Es werden in der Regel vier Kategorien unterschieden:

Roller/Mokicks: 30.000 km
Mittlere Leichtkrafträder: 60.000 km
Enduro bis Tourer (400 ccm - 1800 ccm): 90.000 km
Große Tourer: 100.000 bis 120.000 km
Quelle: Dokument Index 1

Ihr Motorrad fällt aufgrund des Hubraums von 1250 ccm und der Leistung von 105 PS in die Kategorie "Große Tourer". Daher ist eine Gesamtlaufleistung von 100.000 km angemessen.

Berechnung der Nutzungsentschädigung

Die Nutzungsentschädigung berechnet sich nach folgender Formel:

Nutzungsentschädigung = (Kaufpreis × gefahrene Kilometer) ÷ Gesamtlaufleistung

Beispielrechnung:

Angenommen, Sie sind bis zur Rückabwicklung 5.000 km gefahren:

Nutzungsentschädigung = (21.500,00 EUR × 5.000 km) ÷ 100.000 km
Nutzungsentschädigung = 1.075,00 EUR
Dieser Betrag wird von dem zurückzuerstattenden Kaufpreis abgezogen.

Fazit

Für Ihr Motorrad sollte bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung eine Gesamtlaufleistung von 100.000 km angesetzt werden. Dies entspricht der üblichen Praxis und berücksichtigt die spezifischen Eigenschaften Ihres Fahrzeugs.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 4. Juni 2025 | 13:29

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Juni 2025
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ANTWORT VON

(176)

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