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Leasingfahrzeug mit Transportschaden

2. Oktober 2025 13:13 |
Preis: 55,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Im August dieses Jahres habe ich mein Leasingfahrzeug erhalten.
Wenige Wochen vor der Übergabe informierte mich der Verkäufer telefonisch darüber, dass das Fahrzeug mit einem Transportschaden an der Heckklappe geliefert worden sei und diese ausgetauscht werden müsse.

Mündlich versicherte er mir, dass mir ein mangelfreies Fahrzeug übergeben werde. Eine Aufklärung über finanzielle Nachteile aufgrund des Wertverlustes fand nicht statt. Bei der Übergabe wurde die Heckklappe nicht mehr erwähnt, was möglicherweise auch daran lag, dass die Übergabe durch einen Vertreter stattgefunden hat.

Die Situation verschärfte sich jedoch, als ich auf der Heimfahrt nach der Übergabe einen weiteren Mangel feststellte: Das zentrale Verkehrsassistenzsystem (Abstandstempomat, Spurhalteassistent) funktionierte nicht – technische Störung. Vermutlich besteht ein Zusammenhang mit der ausgetauschten Heckklappe.

Das Fahrzeug befindet sich nun seit Mitte August in der Werkstatt. Nach letzter Aussage der Werkstatt warte man noch auf ein Ersatzteil.

Meine Frage: Wie stellt sich die rechtliche Situation dar und welche Möglichkeiten habe ich als Verbraucher?

2. Oktober 2025 | 14:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie müssen den Schaden unbedingt dem Leasinggeber mitteilen.

Das wird vermutlich nicht der Autohändler sein.

Wichtig ist aber, dass der Leasinggeber diese Mitteilung erhält.

Sie haben einen Anspruch auf fachgerechte Reparatur.

Wenn das Auto in der Werkstatt steht, werden Sie auch die entsprechenden Leasingraten für diesen Zeitraum kürzen können.

Wichtig ist aber die Schadensmeldung, auch in Hinblick auf die spätere Rückgabe.

Auch können Sie nun eine angemessene Frisr für die Mangelbeseitigung setzen.

Wird die Frist nicht eingehalten, besteht eventuell die Möglichkeit des Vertragsrücktritts.

Aber man muss den Leasingvertrag genau kennen:

Diesen sollten Sie gesondert prüfen lassen, wobei es sich anbietet, dass durch einen Kollegen vor Ort machen zu lassen.

Denn in den Verträgen können möglicherweise einige Gewährleistungsansprüche zulässig eingeschränkt sein.

Das kann nur durch Vertragsprüfung festgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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