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Verspätete Lieferung

| 9. September 2025 14:41 |
Preis: 85,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


18:20

Am 29.08. bestellte ich bei einem renomierten Online-Händler verschiedene Obstsorten, Maracuja, Mango, Meione, Zitronen, Trauben.
Am 01.09. wurde die Ware abgeholt.
Die Versandoption war DPD Express 12.00 Uhr.
Da ich auch am 04.09. noch keine Ware erhalten hatte, habe ich beim Lieferanten reklamiert, erhielt aber nur eine pauschale AI/KI Antwort.
Der DPD Tracker zeigt am 02.09. 19.43 Uhr die Ware in Unna, das war die letzte Info.
Ich habe den Versender informiert, dass ich die Annahme der Ware verweigern würde, wenn diese nicht bis zum 05.09. eintreffen würde. Fand ich für eine Express-Bestellung für Frischware spät genug.
Es gab keinerlei Rückmeldung vom Versender.
Am 08.09. um 10.22 Uhr wollte DPD die Ware anliefern, was ich, wie angekündigt verweigert habe.
Der Versender ist zu keinerlei Kulanz bereit, da seine Vertragsbedingungen sagen, bei Verweigerung Haftungsausschluss!
Ich hoffe, dass die Rechtslage in diesem geschilderten Fall nicht so Kundenfeindlich ist!?
Gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme.

9. September 2025 | 15:01

Antwort

von


(174)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben als Verbraucher bei einem Online-Händler frische Ware bestellt und die Express-Lieferung per DPD gewählt. Die Ware wurde am 01.09. versendet, sollte laut Versandoption spätestens am 02.09. bis 12 Uhr zugestellt werden. Tatsächlich erfolgte die Zustellung erst am 08.09., also deutlich verspätet und für Frischware nicht mehr akzeptabel. Sie haben die Annahme der Ware verweigert und der Händler beruft sich auf einen Haftungsausschluss in seinen AGB für den Fall der Annahmeverweigerung.

1. Vertragserfüllung und Gefahrübergang

Grundsätzlich verhält es sich derart, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf (also Kauf zwischen Unternehmer und Verbraucher) die Regelung des Gefahrübergangs nach § 447 BGB nicht gilt, sondern nach § 475 BGB der Verkäufer erst dann erfüllt hat, wenn Sie die Ware tatsächlich erhalten haben. Das bedeutet, der Verkäufer trägt das Risiko bis zur tatsächlichen Übergabe an Sie. Das Ablegen der Ware oder eine verspätete Zustellung ist keine ordnungsgemäße Erfüllung.


2. Widerruf und Annahmeverweigerung

Die Annahmeverweigerung kann als Widerruf der Bestellung gewertet werden. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts durch AGB ist nach der Entscheidung des AG Köln (Az.: 111 C 22/07) unwirksam. Das Widerrufsrecht besteht also grundsätzlich weiter, insbesondere wenn die Ware nicht ordnungsgemäß und fristgerecht geliefert wurde.


3. Transportrisiko und Haftung

Das Transportrisiko liegt beim Versender, solange die Ware nicht in Ihren Herrschaftsbereich gelangt ist. Da die Ware erst am 08.09. zugestellt werden sollte und Sie die Annahme verweigert haben, ist die Ware nie in Ihren Besitz gelangt. Der Versender kann sich nicht auf einen Haftungsausschluss berufen, wenn die Ware nicht ordnungsgemäß und fristgerecht geliefert wurde. Die AGB des Händlers, die bei Annahmeverweigerung einen Haftungsausschluss vorsehen, sind insoweit unwirksam, da sie gegen die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf und Widerrufsrecht verstoßen.


4. Anspruch auf Rückzahlung

Da die Ware nicht ordnungsgemäß geliefert wurde und Sie die Annahme berechtigterweise verweigert haben, haben Sie weiterhin einen Erfüllungsanspruch gegen den Verkäufer. Kann dieser die Ware nicht erneut liefern (was bei Frischware nach so langer Zeit regelmäßig der Fall ist), muss er Ihnen das Geld zurückerstatten. Der Verkäufer haftet für die Ware, bis sie tatsächlich bei Ihnen ist.


5. Besonderheiten bei Frischware und Expressversand

Bei verderblicher Ware ist eine verspätete Lieferung besonders gravierend. Der Verkäufer muss nachweisen, dass er die Ware rechtzeitig und ordnungsgemäß versendet hat. Selbst wenn dies der Fall wäre, ist die verspätete Zustellung durch DPD ein Vertragsverstoß, der Ihnen das Recht gibt, die Annahme zu verweigern und Rückzahlung zu verlangen.


Fazit:

Die Rechtslage ist in Ihrem Fall nicht kundenfeindlich. Sie haben die Annahme der Ware berechtigt verweigert, da die Lieferung nicht fristgerecht erfolgte und die Ware als Frischware nicht mehr verwendbar war. Der Händler kann sich nicht wirksam auf einen Haftungsausschluss in seinen AGB berufen. Sie haben Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Sollte der Händler nicht freiwillig erstatten, können Sie die Forderung auch gerichtlich (z.B. per Mahnbescheid) geltend machen.


Zusammengefasst: Sie müssen den Haftungsausschluss des Händlers nicht akzeptieren und haben einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 9. September 2025 | 18:06

Vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Inzwischen hat sich der Geschäftsführer der Firma noch einmal gemeldet und mir einen "Rabattcode" über den Betrag der reklamierten Sendung bei einer Neubestellung angeboten. Er hat wahrscheinlich festgestellt, dass wir nicht der schlechteste Kunde bei seiner Firma sind und er uns nicht verlieren will.
Ich bin bereit darauf einzugehen, möchte aber die Chance nutzen, Ihre Meinung dazu zu bekommen. Nachfolgend sein Text:

"Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Ich kann Ihre Verärgerung über die lange Laufzeit der Expresssendung gut nachvollziehen – acht Tage Transport sind selbstverständlich nicht akzeptabel und entsprechen in keiner Weise unserem Anspruch.

Bitte erlauben Sie mir dennoch einen wichtigen Hinweis:
Wir bieten unseren Kund:innen in solchen Fällen immer eine unkomplizierte Kulanzlösung an – entweder durch Nachlieferung oder durch eine Erstattung in Form eines Rabattcodes. Damit wir jedoch gleichzeitig auch DPD in die Verantwortung nehmen können, benötigen wir zwingend eine Annahme der Ware und eine Schadensdokumentation (Fotos aller betroffenen Stellen). Nur so können wir die Reklamation weiterleiten und die Kosten teilweise ersetzt bekommen.

Wenn die Annahme verweigert wird, haben wir keinerlei Möglichkeit, den Schaden zu prüfen oder gegenüber DPD geltend zu machen. Das bedeutet für uns einen vollständigen Totalausfall, und deshalb weisen wir stets ausdrücklich darauf hin, wie wichtig die Annahme und Schadensaufnahme ist.

Trotz der aktuellen Situation möchten wir Ihnen dennoch entgegenkommen: Wir bieten Ihnen gerne eine Kulanzlösung in Form eines Rabattcodes über den vollen Rechnungsbetrag an, den Sie flexibel bei einer neuen Bestellung einlösen können. Sollten Sie eine Nachlieferung bevorzugen, finden wir auch hier eine faire Lösung – bitte geben Sie uns dazu kurz Bescheid.

Ich hoffe, dass wir damit eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Meesters
Geschäftsführer

Liebe Grüße,



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. September 2025 | 18:20

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese beantworte ich wie folgt:

Das Angebot eines Rabattcodes ist eine Kulanzlösung, die Sie annehmen können, aber nicht müssen. Rechtlich steht Ihnen weiterhin die Rückzahlung des Kaufpreises in Geld zu. Sie können dem Händler mitteilen, dass Sie auf einer Auszahlung bestehen, da die Lieferung nicht vertragsgemäß erfolgte und Sie als Verbraucher nicht verpflichtet sind, einen Gutschein oder Rabattcode zu akzeptieren. Sollte der Händler sich weiterhin weigern, bleibt Ihnen die Möglichkeit, die Forderung gerichtlich geltend zu machen (z.B. Mahnbescheid).

Ob Sie das Angebot annehmen, ist letztlich eine Frage Ihrer persönlichen Präferenz und der weiteren Geschäftsbeziehung. Rechtlich sind Sie dazu nicht verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 11. September 2025 | 11:35

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. September 2025
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