Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Korrekt ist, dass Sie nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurük verlangen können. Für Mängel, die nach dem Ablauf von sechs Monaten auftreten, sind Sie allerdings beweispflichtig; nur für Mängel, die sich innerhalb der ersten sechs Monate zeigen wird gesetzlich vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlagen.
Auf diese Beweislastverteilung scheint sich der Verkäufer allerdings überhaupt nicht zu berufen; vielmehr unterstellt er eine unsachgemäße Behandlung, die zu dem Mangel geführt habe.
Sie sollten dem Verkäufer daher schriftlich (Einwurf-Einschreiben) eine letzte Frist von 7 Tagen zur Rückzahlung des Kaufpreises setzen. Reagiert er hierauf nicht, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der die weiteren außergerichtlichen und ggf. notwendig werdenden gerichtlichen Schritte einleitet. Befindet sich der Verkäufer in Verzug (keine Rückzahlung nach Fristsetzung), so können Sie die Ihnen entstehenden außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten vom Verkäufer im Wege des Schadensersatzes ersetzt verlangen.
Günstig wäre, wenn Sie insbesondere nachweisen können (Zeugen), dass Sie die Ware ordnungsgemäß behandelt, insbesondere die Wandsteckdose benutzt haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt