Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie haben im Rahmen der Sachverhaltsschilderung erwähnt, dass Sie vom Verkäufer eine 4-jährige Garantie erhalten haben. Also richten sich alle weiteren Rechte und Pflichten nach dieser. Die Garantie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung. Ein Rücktritt im Rahmen der Garantie kann von Ihrer Seite nur erklärt werden, wenn dieser auch tatsächlich vorgesehen ist. Eine zusätzliche Garantieleistung ist stets freiwillig, sodass der Garantiegeber auch entscheiden kann, welche Rechte er gewähren möchte.
Bezüglich der Gewährleistung, auf die Sie sich u.U. auch berufen könnten, müsste ebenfalls zunächst anhand des Kaufvertrages geprüft werden, für welchen Zeitraum diese besteht. Wenn es sich bei dem Motorrad um ein neues handeln sollte, ist vom Gesetz her eine Gewährleistung von zwei Jahren vorgesehen; bei gebrauchten Sachen kann diese auf ein Jahr verkürzt werden.
Wenn also der Mangel bereits nach wenigen Monaten aufgetreten ist, dürfte auch eine Inanspruchnahme des Händlers aufgrund der Mängelgewährleistung in Betracht kommen.
Wie bereits erwähnt, kommt es bei der Garantie maßgeblich darauf an, unter welchen Bedingungen diese gewährt wird.
Im Hinblick auf die Gewährleistung ist zu sagen, dass ein Rücktritt nur in Betracht kommt, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder sich der Verkäufer weigert. Wie Sie ausgeführt haben, wurde die Reparatur aber erfolgreich durchgeführt und daher ist der Grund für einen Rücktritt nicht gegeben.
Zwecks Vermeidung eines Rechtsstreits stellt das Angebot des Verkäufers, das Motorrad wieder zurückzunehmen sicherlich eine gute Option dar. Allerdings erscheint mir der Abschlag, den der Verkäufer vornehmen will, unter Berücksichtigung der nur kurzen Nutzungsdauer mit wenigen Kilometern als zu hoch.
Grundsätzlich muss auch die erwartete Gesamtlaufleistung berücksichtig werden, was bedeutet, dass der Kaufpreis mit den tatsächlich gefahrenen Kilometer multipliziert und durch die erwartete Gesamtlaufleistung dividiert wird. Im Ergebnis dürfte also der Verkäufer mit seinem Vorschlag diese Vorgabe nicht berücksichtigt haben. Möglicherweise gibt es hier noch einen Spielraum, auf den er sich einlässt.
Im Hinblick auf die rechtliche Bewertung müssten Sie nochmals die Bedingungen der Garantie prüfen. Bezüglich der Gewährleistung sehe ich leider keine Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
Für den Fall, dass Sie noch eine Nachfrage haben, können Sie sich gerne im Rahmen der kostenfreien Nachfrageoption nochmals melden.
Freundliche Grüße,
Rechtsanwältin Ch. Schmauch
Antwort
vonRechtsanwältin Christina Schmauch
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