Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie dem Verkäufer eine Nachfrist gesetzt haben und diese nun fruchtlos abgelaufen ist, so haben Sie die Rechte aus § 437 BGB
. Sie können also auch den Kaufpreis mindern.
Wenn der Verkäufer diese Rechtsfolge hätte vermeiden wollen, so hätte die Reparatur innerhalb der Frist durchgeführt werden müssen. Die weiter bestehende Garantie darf hier keine Rolle spielen.
Der Minderungsbetrag ergibt sich aus § 441 III BGB
:
Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
Antwort
vonRechtsanwältin Sabine Reeder
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Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht
sehr geehrte Frau Reeder!
ich bedanke mich für Ihre ausführungen. leider gingen diese nicht auf meine konkreten fragen ein:
"frage 1: stimmt das [bestand der vw-werksgarantie trotz minderung gegenüber dem verkäufer]? bei einer minderung verliere ich demnach keinen garantieanspruch und kann wie gehabt von vw eine kostenfreie reparatur des getriebes verlangen?."
diese frage wurde nicht explizit beantwortet. Sie schrieben, "die weiter bestehende garantie dürfe keine rolle spielen". würde ich den garantieanspruch gegenüber vw verlieren - oder nicht?
"frage 2: welchen betrag könnte ich in puncto minderung gegenüber dem verkäufer theoretisch in etwa geltend machen? die oben genannten 2.300 euro oder nur wenige hundert euro (da dem auto ja die werksgarantie und damit quasi eine gratis-reparatur des getriebes anhaftet)? muß ich bei der erklärung der minderung bereits einen konkreten betrag nennen? ich gehe davon aus, daß für die ermittlung des wertes des fahrzeuges mit bzw. ohne mangel der zeitpunkt der fahrzeugübergabe vor neun monaten zugrundegelegt wird und nicht der heutige."
zum verständnis des kerns von frage 2: was ist denn der - auch von Ihnen angeführte - "wirkliche wert"? sind von dem wert des mangelfreien zustandes die reparaturkosten in abzug zu bringen (ca. 2.300,- euro) oder im hinblick auf die bestehende vw-werksgarantie weniger (wenn ja, wieviel weniger?)?
aus meiner fragestellung ging deutlich hervor, daß ich mit den in Ihrer antwort aufgeführten allgemeinen aspekten einer minderung bereits vertraut bin. Ihre antwort wiederholt mit anderen worten das, was ich bereits in der fragestellung formuliert hatte. daß ich den kaufpreis nach abgelaufener frist und nachfrist mindern bzw. vom kauf zurücktreten kann, war mir bereits vorher bekannt (siehe meine ursprüngliche fragestellung), ebenso wie die allgemeine minderungsformel "herabsetzung im verhältnis wert/mangelhaft zu wert/wirklich" (siehe wiederum meine ursprüngliche fragestellung). bei meiner recherche hatte ich u.a. auch die hier relevanten paragraphen des BGB bereits selber gelesen und analysiert.
ich bitte um beantwortung meiner konkreten fragen, da mir ansonsten nicht weitergeholfen wäre.
wären Sie ggf. - als berliner (!) anwältin - im falle eines rechtsstreites bereit, das mandat in dieser sache zu übernehmen?
freundliche grüße!
Gerne beantworte ich Ihre Nachfragen:
Frage 1: Der Garantieanspruch bleibt weiterhin bestehen.
Frage 2: Der "wirkliche Wert" ist der Wert des KFZ mit dem Mangel. Wie hoch dieser genau ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Man kann sich zunächst an den Reparaturkosten orientieren, die nötig sind, um den mangelfreien Zustand wieder herzustellen. Notfalls muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden oder man orientiert sich am Marktpreis.
Wenn der Verkäufer Probleme macht, können Sie sich gerne an mich wenden.