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Bestellter Schrank auch nach Reparatur nicht wie konfiguriert

| 23. April 2025 08:59 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


17:00

Wir haben im August 2024 einen neuen Schlafzimmerschrank online konfiguriert und mit Aufbauservice bestellt. Dieser wurde im November angeliefert. Dabei waren 2 Monteure, die deutsch weder in Schrift als auch in Wort konnten. Nach 7 Stunden Montage, war der Schrank dann „fertig", mit vielen erheblichen Mängel. Nach etlichen Telefonaten und e-Mails kam am 10.12. ein Außendienstmitarbeiter um die Schäden zu begutachten und aufzunehmen. Dieser notierte dann, dass 2 neue Korpusse benötigt werden.
Am 16.04.25 war es dann endlich soweit und die neuen Teile wurden mit einem neuen Montageteam angeliefert und montiert. Nun ist es so, dass die Schrankhälften vertauscht sind. So habe ich den Schrank nicht konfiguriert und auch nicht bestellt. Man kann die Schrankhälften nicht tauschen, da diese zusammengeschraubt sind und man da Löcher in den Sichtseiten hätte. Im Endeffekt müssten wieder 2 neue Außenwände montiert werden. Nun ist es wieder so, dass auf Anrufe nichts geschieht. Man wird angelogen und es werden Namen herausgegeben, die es nicht gibt. Bezahlt wurde bisher 50% der Rechnung. Ich möchte nun anwaltliche Beratung wie ich weiterhin vorgehen kann, bzw die Angelegenheit an einen Anwalt weitergeben.

23. April 2025 | 10:00

Antwort

von


(2757)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das weitere Vorgehen hängt davon ab, ob Sie den Schrank behalten wollen oder nicht. Grundsätzlich haben Sie so lange einen Anspruch auf Nachbesserung, bis der Schrank mangelfrei der Bestellung entspricht. Da sich die Angelegenheit in Ihrem Fall schon sehr lange hinzieht, sollten Sie nachweisbar schriftlich Fristen zur Nachbesserung setzen und für den Fall der Nichteinhaltung weitere rechtliche Schritte androhen. Bis zur vollständigen Erledigung können Sie den restlichen Kaufpreis zurückhalten.

Wenn Sie dem Unternehmen eine ordnungsgemäße Erledigung nicht mehr zutrauen, könnte man hier auch über einen Rücktritt oder eine Minderung des Kaufpreises nachdenken. Hierfür sollten Sie sicherheitshalber eine letzte kurze Frist von 14 Tagen zur Beseitigung aller Mängel schriftlich setzen und für den fruchtlosen Ablauf der Frist die Geltendmachung Ihrer Rechte aus § 437 Absatz 2 und 3 BGB ankündigen. Bessert das Unternehmen nicht fristgemäß nach, könnten Sie dann vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihre Anzahlung Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Schrankes (für den Abbau und Abholung wäre das Unternehmen zuständig) zurückverlangen. Oder Sie behalten den Schrank im jetzigen Zustand und mindern den Kaufpreis angemessen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 24. April 2025 | 16:46

Hallo,
Vielen Dank für die Antwort.
Gegebenenfalls das Möbelhaus lässt das Möbel wieder abholen und erstattet die Anzahlung zurück, wer müsste die Differenz zu einem neuen Möbel bezahlen? Ich habe den selben Schrank bei dem Möbelhaus und einem Mitbewerber zusammengestellt und dieser ist nun rund 700.-€ teurer.
Wären bei dem jetzigen Schrank ein Preisnachlass von 50% sehr unverschämt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. April 2025 | 17:00

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Man könnte die Differenz zu einem vergleichbaren neuen Schrank gegebenenfalls als Schadensersatz geltend machen, wenn dem Verkäufer ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ob hier 50 % Minderung angemessen wären, kann ich aus der Ferne ohne Kenntnis aller Details leider nicht abschließend beurteilen. Ausgeschlossen scheint es nach ihrer Schilderung aber nicht zu sein. Da könnte man möglicherweise auch ein Aufhebungsvertrag mit dem Verkäufer aushandeln, der sich dadurch ja auch die Kosten für Abbau und Rücktransport sparen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 24. April 2025 | 17:42

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 24. April 2025
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