Strafbefehl und gleichzeitig Einstellung nach § 154 StPO
vom 9.8.2014
53 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ich habe eine Frage zur Teileinstellung eines Ermittlungsverfahrens nach §154 Abs. 1 StPO. Mir wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens (alles in EINEM Aktenzeichen geführt) eine Vielzahl von Straftaten vorgeworfen (Tatmehrheit Untreue). Um das Verfahren zu beschleunigen wurde nunmehr Strafbefehl erlassen bei dem nur die von mir zugegebenen Tatbestände aufgeführt worden sind. Nach Rücksprach ...