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Hassrede in einer WhatsApp Gruppe

| 19. Juni 2025 11:43 |
Preis: 65,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag.

Seit Samstag gab es in einer WhatsApp Gruppe mehrere Vorfälle der Beleidigung, Verleumdung und Rufmord gegen mich.

Dabei war die Unterstellung als dumm noch harmlos.

Zudem wurde mir unterstellt, dass ich mit Pädophilie zu tun habe, bzw. Personen unterstützen würde, die mit sowas in Kontakt stehen würden.

Ich habe nie irgendetwas in dieser Art und Weise damit zu tun gehabt.

Ich habe mir diese Aussagen als Beweis gesichert.

Allerdings frage ich mich, ob eine Anzeige sinnvoll erscheint weil es evtl. eingestellt werden könnte aus mangelndem Interesse.

Ich frage mich auch, ob solch eine Anzeige auch anonym gestellt werden kann da die Person wohl keine Möglichkeit unversucht lassen wird, meine Daten im Internet zu posten und dann damit gegen mich zu hetzen.

Eine Einschätzung diesbezüglich würde mir etwas mehr Klarheit verschaffen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

19. Juni 2025 | 12:33

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten.

1.
Nur weil Strafverfahren eventuell eingestellt werden (könnten), sollten Sie nicht darauf verzichten, die Taten anzuzeigen.

Hier geht es um Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StGB).

2.
Eine Anzeige kann auch anonym gestellt werden.

Eine Beleidigung wird aber nur auf Antrag (§ 194 Abs. 1 StGB) verfolgt und § 158 Abs. 2 StPO bestimmt: "Bei Straftaten, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt, müssen die Identität und der Verfolgungswille der antragstellenden Person sichergestellt sein."

Da Sie das Opfer der Taten sind, werden Sie nicht ohne Angabe Ihres Namen erfolgreich eine Strafverfolgung erreichen können. Ohne Opfer keine Tat.

3.
Im Übrigen können Sie auch zivilrechtlich gegen die Beleidiger / Verleumder vorgehen. Sie haben einen Anspruch auf Unterlassung gemäß § 1004 BGB und Schadensersatz/ Schmerzensgeld, den sie außererichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich geltend machen können.
Dafür dürfen Sie sich anwaltlicher Unterstützung bedienen. Diese Kosten haben letztlich die Täter zu tragen.

Durch das / die Strafverfahren können Sie mittels Akteneinsicht Informationen zu den Tätern erlangen.



Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 19. Juni 2025 | 13:08

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