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Brief an die Staatsanwalt

15. Juni 2025 16:00 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich wurde vor etwa einem Monat beim Ladendiebstahl in einer Douglas-Filiale erwischt. (Erstätter) schaden ung. 106€ . Wurde von einem Ladendedektiv erwischt. Die Polizei hat mir bereits ein Schreiben zugeschickt, habe alles ausgefüllt und zugegeben und mich entschuldigt. Weiterhin habe ich mich auch bei douglas und douglas gmbh entschuldigt und den wert von parfüm habe ich bereits auch den entstandenes schaden im kaufhof in gleicher höhe verschenkt.
Und ich gehe davon aus, dass ich demnächst Post von der Staatsanwaltschaft erhalten werde.


Ich möchte der Staatsanwaltschaft im Voraus einen Brief schicken mit der Bitte um Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 StPO (Strafprozessordnung) weil ich ein Erstätter bin und im Kindergarten arbeite.

Meine Frage ist: Sollte ich in diesem Schreiben erwähnen, dass ich im öffentlichen Dienst als Erzieherin tätig bin? Oder ist es besser, dazu nichts zu sagen und meine berufliche Tätigkeit außen vor zu lassen?
Ich will nicht das es im erweirerten Führungszeugnis angetragen wird.
Wollte Fragen was wäre kluger ?

Der chat gpt sagt ich soll es erwähnen das ich im öffentlichen dienst mit Kindern arbeite. aber bin mir sehr unsicher ob das sinn macht, nicht das der Staatsanwalt sagt : so erst jetzt muss es in erweiterten eingetragen werden weil bei meinem job über vertrauen usw. sehr viel wert geben.

mache mir sehr viele sorgen wegen meinen Arbeitgeber.

Und meine Frage : der Tatort war in Mannheim innenstadt wohne aber in Heidelberg
An welchen Staatsanwalt soll ich meinen Brief abschicken ?
Und soll ich erst am besten warten bis ich ein Brief von Staatsanwalt bekomne oder soll ich sie lieber jetzt abschicken ?

15. Juni 2025 | 16:31

Antwort

von


(174)
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrer Situation ist es verständlich, dass Sie sich Sorgen um die Auswirkungen auf Ihre berufliche Laufbahn machen. Hier sind einige Überlegungen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen könnten:

1. Erwähnung der Tätigkeit im öffentlichen Dienst: Es gibt Argumente sowohl dafür als auch dagegen, Ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu erwähnen. Einerseits könnte die Erwähnung Ihrer Tätigkeit als Erzieherin positiv gewertet werden, da es zeigt, dass Sie eine verantwortungsvolle Position innehaben und ein Interesse daran haben, Ihre berufliche Integrität zu wahren. Andererseits könnte es, wie Sie befürchten, auch dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit ernster nimmt, da in Berufen mit Kindern hohe Vertrauensstandards gelten. Im Kontext der gegebenen Informationen gibt es keine eindeutige Empfehlung, ob Sie dies erwähnen sollten oder nicht. Es könnte jedoch sinnvoll sein, sich auf Ihre Reue und die Wiedergutmachungsmaßnahmen zu konzentrieren, die Sie bereits ergriffen haben.

2. Versand des Schreibens an die Staatsanwaltschaft: Es ist in der Regel ratsam, auf die offizielle Mitteilung der Staatsanwaltschaft zu warten, bevor Sie ein Schreiben versenden. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, auf konkrete Vorwürfe zu reagieren und sicherzustellen, dass Ihr Schreiben an die richtige Stelle gelangt. Da der Tatort in Mannheim liegt, wird die zuständige Staatsanwaltschaft wahrscheinlich die in Mannheim sein. Sobald Sie Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, wird diese Information enthalten sein.

3. Eintrag im erweiterten Führungszeugnis: Ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis erfolgt in der Regel nur bei schwerwiegenderen Verurteilungen. Da Sie Ersttäterin sind und der Schaden gering ist, besteht eine gute Chance, dass das Verfahren eingestellt wird oder eine geringe Strafe verhängt wird, die nicht im Führungszeugnis erscheint. Eine Einstellung nach § 153 StPO wäre ideal, da sie keine Eintragung nach sich zieht.


Zusammenfassend sollten Sie abwarten, bis Sie von der Staatsanwaltschaft hören, und dann entsprechend reagieren. In Ihrem Schreiben können Sie Ihre Reue und die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Wiedergutmachung betonen. Ob Sie Ihre berufliche Tätigkeit erwähnen, hängt von Ihrer Einschätzung der möglichen Reaktionen ab.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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