Ich nahm die Ware aus dem Regal. Dann ging ich zur Selbstbedienungskasse um diese Ware zu Bezahlen. Ich scannte die Ware und schmiss das Geld ein. Ich hatte dabei vergessen auf die Taste Bar zu drücken. Es tat sich nichts und es kam kein Wechselgeld. Ich ging denn einfach mit der Ware. Dann kam ein Kunde und sagte das mein Wechselgeld rauskam. Das Geld was er zeigte war das ich reingeschmissen habe. Also war der Vorhang wohl abgebrochen gewesen. Icb ging trotzdem los.
Ist dies ein Diebstahl oder keiner weil es am Vorsatz fehlte?
wenn Sie das gesamte Geld = den Kaufpreis gleichzeitig mit der Ware mitgenommen haben ohne zu zahlen, dann ist es ein Diebstahl. Klar. Wenn Sie nur das Wechselgeld nicht mitgenommen haben und der Kaufpreis im Laden verblieb, ist kein Diebstahl.
Der Vollständigkeit halber seien Sie auch auf das Recht zu schweigen wie auch das Recht aus § 147 Abs. 4 StPO hingewiesen.
MfG RA Saeger
Rückfrage vom Fragesteller2. Mai 2025 | 21:13
Nein ich habe nur die Ware mitgenommen. Das Geld habe ich da gelassen. Es sei denn der andere Kunde hat dies selber mitgenommen durch den Abbruch.
Aber das geld habe ich selber nicht mitgenommen.
Wie gesagt. Ich wollte es ja bezahlen und durch ein fehler von mir scheiterte dies. Aber ich hatte aber auch nicht nachgeholfen.
Also kein Diebstahl der Ware?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt2. Mai 2025 | 21:30
Sehr geehrter Fragensteller,
dann liegt kein Diebstahl Ihrerseits vor, sondern nur von der Person, die das Geld an sich genommen hat.