Sicherungsübereignung
Ich bin selbständig und habe ienen Gerätepark in Höhe von ca. 220000,00 Euro. Da die Zeiten sich verschlechtert hatten und um die Geräte im Falle einer Insolvenz zu schützen habe ich diese am 03.01.2005 meiner Tochter übertragen und zur Weiterführung des Betriebes gemietet. Gleichzeitig machte ich mit einer Bekannten ein weiteres Geschäft auf wobei dieses das Darlehn aufnahm. Zur Sicherheit w ...