§ 131 StGB
vom 26.2.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
1985 wurde der § 131 StGB verschärft, um die damals heftig umstrittenen „Gewaltvideos“ aus dem Verkehr ziehen zu können. In der Folge wurden insbesondere in den Jahren 1985-1987 Videofilme beschlagnahmt und eingezogen. Insbesondere das Amtsgericht München und das Landgericht München I taten sich hierbei hervor. 1992 stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahrensbeschwerdeverfahren geg ...