Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Ihr Verhalten ist strafbar, wenn Sie im Zeitpunkt der Darlehensverträge oder zu einem anderen Zeitpuntk die Absicht hatten, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Nach Ihren Schilderungen war das nicht der Fall, eine Betrugsabsicht kann ich unter Zugrundelegung Ihrer Ausführungen nicht feststellen. Die Rückforderung der einzelnen Darlehen müssten daher die Darlehensgeber auf dem Zivilrechtswege durchsetzen.
Sie sollten aber noch mitteilen, warum Ihr Freund das Geld an Ihre Freundin überweisen sollte (waren das Schulden bei Ihrer Freundin ?). Was der Grund der Transaktion über einen Dritten ?
Dem Gericht sollten Sie den ganzen Sachverhalt - so wie er sich ereignet hat - mitteilen, da diese Einlassung für die Strafbarkeit erhebliche Bedeutung hat. Wenn Sie sich hierzu nicht in der Lage sehen, empfehle ich die Mandatierung eines Strafverteidigers vor Ort, der für Sie eine entsprechende Einlassung formulieren wird und ggfls. auch in der Verhandlung verlesen kann.
Im schlimmsten Fall einer Verurteilung müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Eine Freiheitsstrafe scheidet von vornherein aus, da Sie bisher unbestraft sind und der Schaden verhältnismäßig gering ausfällt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2006
info@kanzlei-roth.de