Verstoß gegen BtMg (Par. 29)- schriftliche Äußerung
vom 16.4.2007
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Hallo, ich habe vor 2 Tagen Post von der Polizei bekommen und mir wird vorgeworfen gegen das BtMG verstoßen zu haben. (V.g. BtMg- allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitung , Par. 29 BtMg). Als Bemerkung heißt es,dass bei mir ein Schnellschlusstütchen mit Marihuana aufgefunden wurde (ich schätze so 1,5 g). Jetzt soll ich mich dazu schriftlich äußern, aber ich weiss nicht, was ich a ...