Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Nachbarin ließ Hund an meine Türe pinkeln

| 11. Juni 2025 18:41 |
Preis: 31,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


14:34

Ich soll verleumded haben!

Meine Nachbarin ließ ihren Hund an meine Wohnungstüre pinkeln,...was ich durchs Fenster sah!

Unten 'rein auf meinen Holzboden lief dann die riesen Urin-Pfütze!

Ich dachte nicht an Verleumdung, aber ich befragte mittels mehrerer Briefkasten-Notizen, die anderen Nachbarn, OB SIE DIE HUNDE-PINKEL-NACHBARIN AUCH SAHEN (meine unbedachte Zeugensuche) , namentlich nannte ich die Nachbarin dabei.

Jetzt ist das, lt Polizei, eine VERLEUMDUNG!
Habe aber Hunde-DNA-Urin-Putzlappen, in Plastiktüten zur Aufbewahrung.

Ich selbst sah NUR die TAT, aber AUSSAGE gegen AUSSAGE ist es mit uringetränkten PUTZLAPPEN wohl nicht.!!!Oder?

Machte keine polizeil.Anhörung, sondern faxte dem,(von Nachbarin,) gerufenen, betreffenden Polizisten, SOWIE MEINEM GERICHT, DIE SCHILDERUNG, MEINE ECHTE"""ENTSCHULDIGUNG""" für diese Nachbarin, wo es aber keine Verleumdung sein kann, mit Putzlappen-Beweisen!

Noch hat sich das Gericht nicht gemeldet, seit den gestrigen Faxen zur Tat!

Zudem faxte ich (weiblich,) meine Kranken-Akte ans AG, bzw. meine Angststörungen, da seit Einzug
2019 meine Nachbarin mich stets mit giftigen, verbalen Drohgebärden belästigt.

Aber 2 weitere, etwas ängstliche Nachbarinnen erlebten auch schon gefährliche Szenen mit der Hunde-Pinkel-Nachbarin!

Leider sahen diese Frauen die jetzige Hunde-Pinkel-Tat auch nicht.

DANN FAXTE ICH NOCH EINEN ANTRAG ZUM KONTAKT-VERBOT (Nachbarin, die 1 Kopf größer ist als ich) an den Polizisten & an das AG, da meine Traumata nicht gesteigert werden müssen!

Leider war mein letztes Verleumdungs-Urteil 2020, mit Bewährung, davon das Ende war 2024.

11. Juni 2025 | 19:02

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,


in Ihrer Situation gibt es mehrere rechtliche Aspekte zu beachten:



1. Verleumdungsvorwurf: Verleumdung gemäß § 187 StGB setzt voraus, dass jemand wider besseres Wissen falsche Tatsachen behauptet, um den Ruf eines anderen zu schädigen. In Ihrem Fall haben Sie die Nachbarin namentlich in den Briefkasten-Notizen erwähnt und andere Nachbarn gefragt, ob sie die Tat ebenfalls beobachtet haben. Wenn Sie jedoch tatsächlich die Tat gesehen haben und dies nicht wider besseres Wissen behauptet haben, könnte der Vorwurf der Verleumdung schwer zu beweisen sein. Die Beweislage mit den Putzlappen könnte als Indiz dienen, ist jedoch kein direkter Beweis für die Täterschaft der Nachbarin.



2. Beweislage: Die uringetränkten Putzlappen könnten als Indiz für den Vorfall dienen, jedoch ist es schwierig, damit direkt die Täterschaft der Nachbarin zu beweisen. Es bleibt Aussage gegen Aussage, und ohne weitere Zeugen oder Beweise könnte es schwierig sein, den Vorwurf der Verleumdung zu entkräften.



3. Entschuldigung und Fax an das Gericht: Ihre Entschuldigung und die Schilderung der Umstände an das Gericht könnten positiv gewertet werden, insbesondere wenn Sie Ihre Absicht klarstellen, dass keine Verleumdung beabsichtigt war. Die Offenlegung Ihrer gesundheitlichen Probleme könnte ebenfalls als mildernder Umstand betrachtet werden.



4. Kontaktverbot: Ihr Antrag auf ein Kontaktverbot könnte in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn Sie glaubhaft machen können, dass die Nachbarin Sie belästigt oder bedroht hat. Dies könnte helfen, zukünftige Konflikte zu vermeiden.



5. Vorherige Verurteilung: Ihre vorherige Verurteilung wegen Verleumdung könnte die aktuelle Situation komplizieren, da es sich um eine Wiederholungstat handeln könnte. Dies könnte sich auf die Bewertung durch das Gericht auswirken.



Es wäre ratsam, die weitere Entwicklung des Verfahrens abzuwarten und gegebenenfalls weitere Beweise oder Zeugen zu sammeln, die Ihre Sicht der Dinge unterstützen.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 12. Juni 2025 | 14:12

Text weg!
Nochmal!
Ja, Verständnisfragen.Da Sie mit Ihrer Antwort ja meine eigene Vermutung nur bestätigten

Ich weiß selbst, dass ein 2020-Verleumdung-Bewährungsurteil meine jetzige "Tatsachenbehauptung" beeintrachigt, DAHER GING DIE HAFT-ERWARTUNGS-QUOTE NOCH NICHT AUS IHRER ANTWORT HERAUS.

Auch nicht, ob das Gericht einen Urin-DNA-Test als NACHWEIS VERANLASSEN MUSS, bei Zweifeln!
Auch fragte ich "unausgesprochen"!

Danke!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Juni 2025 | 14:34

Mit einer Haftstrafe wäre eher nicht zu rechnen, das erscheint unwahrscheinlich

Bewertung des Fragestellers 12. Juni 2025 | 16:45

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Die Haft-Erwartung musste ich extra mehrmals nachfragen, bis die Antwort nachkam!

Beweismittel:Putzplappen, wo die Haupt-Antwort auch leider nicht ermutigte, damit, dass DNA-Tests den Hunde-Urin,als Beweis bekräftigen könnte, ...das Gericht diese Tests veranlassen könnte, oder so,...nichts dazu kam,...auch nicht bei der Nachfrage.

Die Haft-Erwartungs-Aussicht wurde als Einziges in der Nachfrage beantwortet, immerhin dann da!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. Juni 2025
3,4/5,0

Die Haft-Erwartung musste ich extra mehrmals nachfragen, bis die Antwort nachkam!

Beweismittel:Putzplappen, wo die Haupt-Antwort auch leider nicht ermutigte, damit, dass DNA-Tests den Hunde-Urin,als Beweis bekräftigen könnte, ...das Gericht diese Tests veranlassen könnte, oder so,...nichts dazu kam,...auch nicht bei der Nachfrage.

Die Haft-Erwartungs-Aussicht wurde als Einziges in der Nachfrage beantwortet, immerhin dann da!


ANTWORT VON

(1131)

Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Grundstücksrecht