Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Sex. Kindesmissbrauch - schlampige Ermittlungen - stattdessen Verleumdungsklage

15. Mai 2025 23:37 |
Preis: 48,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


13:22

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich wurde als Kind von meinem damaligen Lehrer sexuell missbraucht. Nun etwa 20 Jahre danach - bedingt durch eine Amnesie/Dissoziation, die sich etwas gebessert hat - habe ich den Pädokriminellen bei der Kripo Anfang 2024 angezeigt. Das Strafverfahren wurde nach kurzer Zeit eingestellt. Begründung lautet, dass ich ,,Falscherinnerungen" haben könnte sowie den Missbrauch durch den Lehrer bei meiner 1. Anzeige 2022 gegen meinen sogenannten Vater, der mich ebenfalls sexuell missbraucht hat, nicht angegeben hatte - nicht angeben konnte, wegen der Amnesie! Es wurde kein Gutachten erstellt.

Ich habe erfolglos durch einen YouTube-Kanal, eine Petition sowie öffentliche 1-Mann-Demos versucht, andere Überlebende des sexuellen Missbrauchs durch den inzwischen pensionierten Lehrer ausfindig zu machen - die Schule als Tatort sowie einen (unbenannten) Lehrer als Täter habe ich veröffentlicht. Nachdem ich dem Pädokriminellen nahe gekommen bin, hat dieser seinerseits eine Anzeige gegen mich wegen Verleumdung, Beleidigung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Rechtes durch Bildaufnahmen erstattet. Ich habe ihn gefilmt und Passanten gesagt, dass der Täter vor Ort ist, ohne seinen Namen zu nennen - er hielt sich währenddessen in einem Gebäude auf, wovor ich stand. Daraufhin hat sich der Kripobeamte bei mir gemeldet, bei dem ich die Aussage gegen den pädokriminellen Lehrer getätigt habe.

Dieser Kriminalhauptkommissar verdreht meine Aussage, z.B. indem er behauptet, ich hätte gesagt, dass der pädokriminelle Lehrer mich 1998/99 sexuell missbraucht hätte, obwohl ich die genauen Zeitpunkte nicht benennen kann. Dies steht so auch in meinem Gedächtnisprotokoll, das ich vor meiner persönlichen Vernehmung eingereicht hatte, sowie im Einstellungsschreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft - während der Vernehmung war ich in Begleitung und ich wurde gefilmt. Weiter behauptet der Hauptkommissar, dass der Pädokriminelle erst 2001 mein Lehrer wurde, weswegen ich mich täuschen müsse. Dass ich entgegnet habe, dass er die Unwahrheit sagt, lässt ihn völlig kalt. Er behauptet sogar, ich hätte gesagt, wie alt ich gewesen sei, als der Lehrer mich sexuell missbraucht hat. Er behauptet ich hätte dies ausgesagt und es sei auf der Aufnahme meiner Aussage. Also in einer Nachricht lügt er bezüglich dem Jahr, in einer anderen bezüglich meines Alters. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass meine Schulzeugnisse im Jahr 2001 abrupt nicht mehr benotet wurden, also genau ab dem Jahr, ab dem der Pädokriminelle laut Aussage des Kripobeamten mein Lehrer wurde - da ich mich durch Dissoziationen der Schule entzogen habe. Ferner habe ich ihn darauf hingewiesen, dass Versetzungen gängige Praxis ist, um einen pädokriminellen Mitarbeiter loszuwerden und das dies erklärt, warum ich keine Zeugen/Überlebenden ausfindig machen kann. Darauf geht er nicht ein. Stattdessen behauptet er, er habe den Pädokriminellen - seine Familie! - nun kennengelernt und dieser sage Dinge, die ,,Ungereimtheiten" bezüglich meiner Aussage von Anfang 2024 entstünden ließen. Der Fall wurde vor über einem Jahr eingestellt, da mir nicht geglaubt wurde! Was hat dies mit angeblichen Ungereimtheiten, die der Beschuldigte mir unterstellt, zu tun?! Der Kommissar warnt mich, weiterhin nach Gerechtigkeit zu streben, da sonst rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet würden. ,,Es ist der falsche Weg mit Plakaten und Flyern auf sich aufmerksam zu machen. Es hat Sie bislang nicht zum Erfolg geführt. Familie M. hat auch Rechte, u.a. das Recht auf eigenes Bild. Wenn Sie Familie M. in der Öffentlichkeit denunzieren, schlecht reden, fotografieren/filmen und unbewiesene Vorwürfe machen, machen Sie sich selbst strafbar." Ich habe weder Plakate noch Flugblätter, sondern nur ein Protestschild mit dem ich mich durch die Straßen bewege. Einmal, als ich dem Verbrecher auf die Pelle gerückt bin, befestigte ich meine ausgedruckte Petition an verschiedenen Institutionen, da diese keiner entgegennimmt - auch an dem Gebäude, in dem sich der Kriminelle aufhielt und in dem er ein Ehrenamt ausführt. Nirgends steht der Name des Pädokriminellen oder ist sein Gesicht zu sehen! Er meint, dass Verfahren werde nicht wieder aufgenommen, solange ich keine neuen Beweise vorlegte. Wenn mir der Polizist, wie von mir gefordert, mitteilen würde, von wo und aus welchem Grund der pädokriminelle Lehrer versetzt wurde oder wenn er diesen Hinweisen selbst nachginge - mir ist schon klar, dass ich auch aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft erhalte - bestünde die Chance, Zeugen/Überlebende ausfindig zu machen. Die Konversation mit dem Beamten habe ich per E-Mail geführt.

Meiner Meinung nach ist der zuständige Kripobeamte entweder inkompetent oder auf der Seite des pädokriminellen Lehrers oder beides. Er hat schon im 1. Ermittlungsverfahren gegen meinen sogenannten Vater den einen Grundschullehrer, der einen Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauchs im familiären Kontext der damaligen Schulleitung gemeldet hat, nicht ausfindig gemacht - generell keine Lehrer.

Wie kann ich mich gegen diesen Kriminalhauptkommissar wehren? Wie erhalte ich Zugang zu der Videoaufnahme meiner Aussage? Ich schätze, dass meine Aussage verschriftlicht wurde. Was wenn meine Aussage dort geändert wurde? Wie kann ich erreichen, dass den Hinweisen bezüglich des Ermittlungsverfahrens gegen den pädokriminellen Lehrer nachgegangen wird? Oder wie finde ich heraus, von wo dieser versetzt wurde? Und was kann ich gegen das angebliche Strafverfahren wegen u.a. Verleumdung unternehmen - ist es womöglich nur ein Einschüchterungsversuch?


Gruß

Überlebender

16. Mai 2025 | 00:15

Antwort

von


(297)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Es tut mir leid zu hören, dass Sie in einer so schwierigen Situation sind. Basierend auf den bereitgestellten Informationen kann ich Ihnen folgende rechtliche Einschätzungen und Schritte vorschlagen:



1. **Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminalhauptkommissar**: Sie können eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminalhauptkommissar einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass er seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat oder parteiisch handelt. Dies könnte dazu führen, dass seine Vorgesetzten die Angelegenheit überprüfen.



2. **Akteneinsicht**: Um Zugang zu der Videoaufnahme Ihrer Aussage zu erhalten, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der Akteneinsicht beantragen kann. Ein Anwalt kann überprüfen, ob Ihre Aussage korrekt protokolliert wurde und ob es Abweichungen gibt.



3. **Erneute Beweissicherung**: Wenn Sie neue Beweise oder Zeugen finden, die Ihre Vorwürfe stützen, können Sie versuchen, das Verfahren wieder aufnehmen zu lassen. Dies könnte durch die Unterstützung eines Anwalts erleichtert werden, der Ihnen hilft, die Beweise zu sammeln und zu präsentieren.



4. **Verleumdungsvorwürfe**: Bezüglich der Anzeige wegen Verleumdung und anderer Vorwürfe sollten Sie ebenfalls rechtlichen Beistand suchen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, sich gegen diese Vorwürfe zu verteidigen und zu prüfen, ob es sich um einen Einschüchterungsversuch handelt.



5. **Öffentlichkeitsarbeit**: Während es verständlich ist, dass Sie auf Ihre Situation aufmerksam machen möchten, sollten Sie darauf achten, keine rechtlichen Grenzen zu überschreiten, insbesondere in Bezug auf Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Öffentlichkeitsarbeit zu verstehen.



6. **Ermittlung der Versetzung**: Informationen über die Versetzung des Lehrers könnten durch eine Anfrage bei der Schulbehörde oder durch rechtliche Schritte erlangt werden, wobei der Datenschutz zu beachten ist. Ein Anwalt könnte hier ebenfalls unterstützen.

Ich hoffe das hilft erstmal. Alles Gute!


Rückfrage vom Fragesteller 16. Mai 2025 | 15:08

Guten Tag Herr Schulze,


zu 1.: Ich kann mir ausrechnen, was eine Aufsichtsbeschwerde bringt, nämlich gar nichts. Gibt es denn keine andere Möglichkeit? Könnte z.B. eine Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft mehr Handlungsdruck erzeugen?

Zu 3.: Wie ich geschildert habe, wird durch den (nicht) ermittelnden Kripobeamten die Beweisaufnahme behindert. Ohne Zeugen/Überlebende keine Beweise. Ich habe jedoch Indizien geliefert, die völlig ignoriert werden. Wenn ich weder weiß, wo der pädokriminelle Lehrer vorher tätig war, noch um Hinweise aus der Bevölkerung bitten darf - wegen Verleumdung, übler Nachrede - kann ich auch keine Beweise liefern. Wie soll ich unter solchen Bedingungen Zeugen ausfindig machen? Was sollte da ein Anwalt bewirken können?

Zu 4.: Nach meinem Verständnis ist eine Verurteilung wegen Verleumdung ausgeschlossen. Bitte begründen Sie, wie bewiesen werden soll, dass ich absichtlich die Unwahrheit sage. Ich gehe nicht aus Spaß an der Freude zur Kripo, um den sexuellen Kindesmissbrauch seitens des pädokriminellen Lehrers zur Anzeige zu bringen und mich stundenlang ausquetschen zu lassen - mich retraumatisieren zu lassen! - um am Ende als Lügner sowie Denunziant dazustehen - zum 2. Mal! Ich habe den Namen nicht veröffentlicht. Das einzige, was ich für wahrscheinlich halte, ist eine Verurteilung wegen übler Nachrede.

6. Sie können sich doch denken, dass das zuständige Schulamt nicht kooperiert. Inwieweit kann ein Anwalt durchsetzen, dass ich an die benötigte Information komme? Ist Datenschutz wichtiger, als ein Verbrechen aufzuklären? Ich muss doch nur wissen, an welchen Schulen der pädokriminelle Lehrer tätig war, um Zeugen ausfindig machen zu können. Das Problem ist auch, dass ich nicht weiß, ob er von einem Bundesland zum anderen gezogen ist. Hilft mir das neue ,,Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" hier weiter?

Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Und die Frage ist auch, ob ich nicht lieber einen Privatermittler oder die Presse einschalten sollte.


Gruß

Überlebender

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Mai 2025 | 13:22


1. **Dienstaufsichtsbeschwerde und Generalstaatsanwaltschaft**: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminalhauptkommissar könnte in der Tat wenig bewirken, wie in den Dokumenten angedeutet wird. Eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft könnte mehr Druck erzeugen, da diese übergeordnete Behörde bei der Staatsanwaltschaft ist und bei Verdacht auf Fehlverhalten oder unzureichende Ermittlungen eingreifen kann.



2. **Beweisaufnahme und Zeugenfindung**: Die Herausforderung, Zeugen zu finden, ist verständlich. Ein Anwalt könnte helfen, indem er rechtliche Schritte einleitet, um Informationen zu erhalten, die Ihnen helfen könnten, Zeugen zu finden. Dies könnte durch gerichtliche Anordnungen geschehen, die bestimmte Informationen von Behörden verlangen. Ein Anwalt könnte auch prüfen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Öffentlichkeit auf Ihre Suche nach Zeugen aufmerksam zu machen, ohne rechtliche Grenzen zu überschreiten.



3. **Verleumdung und üble Nachrede**: Eine Verurteilung wegen Verleumdung setzt voraus, dass Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie wissentlich falsche Tatsachen behauptet haben. Wenn Sie in gutem Glauben gehandelt haben und keine falschen Tatsachen verbreitet haben, ist eine Verurteilung unwahrscheinlich. Üble Nachrede könnte jedoch ein Thema sein, wenn die Aussagen geeignet sind, den Ruf einer Person zu schädigen, auch wenn sie nicht öffentlich gemacht wurden.



4. **Datenschutz und Schulamt**: Der Datenschutz kann in der Tat ein Hindernis sein, um Informationen über den Lehrer zu erhalten. Ein Anwalt könnte jedoch prüfen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, diese Informationen im Rahmen eines Verfahrens zu erhalten. Das neue Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt könnte in bestimmten Fällen helfen, indem es den Zugang zu Informationen erleichtert, die zur Aufklärung von Straftaten notwendig sind.



5. **Finanzielle Unterstützung**: Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, könnten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Diese Unterstützung wird Personen gewährt, die sich die Kosten eines Verfahrens nicht leisten können.



6. **Privatermittler oder Presse**: Die Einschaltung eines Privatermittlers oder der Presse könnte helfen, mehr Aufmerksamkeit auf Ihren Fall zu lenken und möglicherweise Zeugen zu finden. Dies sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.



Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Alles Gute für Ihren weiteren Weg.

ANTWORT VON

(297)

Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Existenzgründungsberatung
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER