Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die gestellte Frage.
Der von Ihnen angesprochene Tatbestand der falschen Verächtigung dürfte schon nicht erfüllt sein, da Sie nach den Angaben niemanden wider besseren Gewissens einer Stratat verdächtigt haben. Denn für eine Bestrafung wegen falscher Verdächtigung muss aber eben dieses entscheidende Kriterium erfüllt sein.Wer wider besseres Wissen einen anderen anzeigt, kann tatsächlich wegen falscher Verdächtigung selbst bestraft werden (§ 164 StGB
).
Ich halte es aber sehr unwahrscheinlich, dass eine Anzeige auf Sie zukommt,wenn nicht andere, bisher unbekannte Gründe dazutreten(z.B.sie sagen der Behörde jetzt, "das war alles bei der Anzeige gar nicht so, wie damals angegeben")
Wegen der blossen Nichtweiterverfolgung der Anzeige bzw. Nichtangaben entsteht noch kein Problem. Die StA kann auch alleine weiter ermitteln, ohne dass man auf Ihre Ausführungen angewiesen ist. Aber wenn Sie mitteilen, sich nicht mehr an alle Fakten zu erinnern, nehme ich an, dass das Verfahren gegen den Türsteher (z.B.wegen leichter Körperverletzung)dort eingestellt werden wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine erste Einschätzung des Falles handelt.
Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld
T.Asthoff
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte