Sehr geehrte Ratsuchende,
angesichts Ihrer derzeitigen positiven Lebenssituation sind die Aussichten, dass nochmals eine Bewährung ausgesprochen wird nicht schlecht.
Die Antwort, die Sie hier bereits erhalten haben, ist insoweit zutreffend.
Sie haben aber missverstanden, dass Sie in der jetzigen Phase, nach Einlegung der Berufung mit einem Haftbefehl rechen müssen. Das bezog sich darauf, dass dieser möglich sein kann, wenn eine neue Straftat begangen wird. Aber auch dann halte ich einen Haftbefehl für eher unwahrscheinlich.
Derzeit müssen Sie nicht mit einen Haftbefehl rechnen, da das Strafverfahren noch nicht rechtskräftig beendet ist. Für eine Untersuchungshaft liegen zudem keine Gründe vor.
Warten Sie daher den Ausgang des Verfahrens ab, das durchaus eine positiven Ausgang nehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Ich danke ihnen sehr fur ihre antwort .
Also das ich keine neuen straftaten begehe ist ja klar. Dann kann ih ja jede chance auf bewährung vergessen und habe wirklich verstanden wie ernst es ist ..leider sehr spät aber mir wurde vor gericht mehr als deutlich gemeint dass wenn ich sogar eine chance bekommen sollte ,dass wenn ich es niht ernst nehme meine kinder sehr lange ohne mich klarkommen mussen und dass ich dann auf kein entgegenkommen von niemanden mehr zu hoffen brauche.
Wie ist denn ihre erfahrungen mit der berufung allgemein... werden ab und zu bewährungs strafen erzielt nach urteilen ohne bewährung beim amtsgericht ? Also denken sie dass ich wirklich eine chance habe ? Also naturlich vorrausgesetzt , dass ich nehme die therapie ernst und ziehe es durch und bezahle den schaden und auch dir umstände mit arbeit, kinder usw passen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Ratsuchende,
ja, dann sind Ihre Chancen gut.
Denn es wäre eine positive Entwicklung, diie das Berufungsgreciht auch zu berücksichtigen hat.
Auch meine Erfahrungen zeigen, dass das Greicht es dann ändert, wenn es sieht, dass Sie die Therapie ernsthaft durchziehen und die Schadenswiedergutmachung betreiben.
Wichtig ist eben, dass es so eine positive Prognose gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle