Mündlicher Vertrag Miete
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Der "Mietvertrag" bezeichnet im Mietrecht eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Vermieter und einem Mieter, in der der Vermieter dem Mieter eine Sache (z. B. eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück) gegen Zahlung eines Mietzinses zur Nutzung überlässt. Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden, wobei für bestimmte Arten von Mietverträgen, wie beispielsweise befristete Mietverträge, eine Schriftform vorgeschrieben ist.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Mietverträgen sind:
1. Mietzahlungsverzug: Wenn der Mieter die vereinbarte Miete nicht oder nicht rechtzeitig zahlt
2. Mängel an der Mietsache
3. Kündigung des Mietverhältnisses
4. Rückgabe der Mietsache: Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.
5. Nebenkostenabrechnung
6. Mietsicherheit