Verantwortung und Kostenübernahme für neu angelegte Gartenanlage am Einzugstag
28. August 2025 17:12
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Preis:
80,00 €
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Beantwortet von
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich wohne seit dem 07.08.2025 in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bad Bentheim, für die ich einen Mietvertrag abgeschlossen habe. Im Mietvertrag ist ausdrücklich die Pflege eines bestehenden Gartens (ca. 60 m²) inbegriffen.
Im Mietvertrag steht diesbezüglich: unter Paragraph 22 – Wegereinigung, Winterdienst, Gartenpflege, Treppenhausreinigung: 3. "Falls der Garten (einschließlich Vorgarten) ganz oder teilweise zur Benutzung vermietet ist, verpflichtet sich der Mieter, diesen zu pflegen, den Rasen in regelmäßigen Abständen in der Wachstumszeit zu mähen, Pflanzen, Hecken, Sträucher und Bäume fachgerecht zu beschneiden und Blumenbeete und Wege vom Unkraut freizuhalten. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung trotz einer Mahnung nicht unverzüglich nach, ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.
Die für die Durchführung der Gartenpflege erforderlichen Geräte und Betriebsmittel hat der Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Kosten der Garten- und Vorgartenpflege können als Betriebskosten gem. Paragraph 5 dieses Vertrages umgelegt werden, soweit nicht die Durchführung der Gartenpflegearbeiten durch einzelne Mietparteien, die zur Gartennutzung allein berechtigt sind, erfolgt."
Vor Vertragsabschluss (Unterschrift des Mietvertrages) wurde ich allerdings nicht darüber informiert, dass der Garten vollständig neu angelegt werden sollte. Dies entdeckte ich an meinem Einzugstag am 25.08.2025 da dies der Tag war an dem die Gartenarbeiten anfingen. Während derWohnungsübergabe wurde der neue Gitterzaun eingesetzt und ich fand nach der Wohnungsuebergabe lediglich einen Brief auf meinem Kühlschrank, aus dem hervorging, dass nicht nur, wie von den Vormietern angekündigt ein Gitterzaun installiert wurde, sondern auch:
• ca. 60 neue Buchshecken entlang des Gitterzauns gepflanzt wurden (in Rindenmulch),
• ein neuer Rasen gesät wurde, da der ursprüngliche Rasen bei den Arbeiten zerstört wurde,
• ein Baum circa 2,50m gross, welche mitten in einem Rasenstueck gepflanzt wurde ohne Möglichkeit diesen direkt an der Wurzel zu bewässern.
Der Vermieter fordert nun, dass ich die Bewässerung dieser neu angelegten Gartenanlage auf eigene Kosten über den Trinkwasseranschluss meiner Terrasse übernehme. Laut seiner Aussage entstünden hierfür monatlich lediglich ca. 20–40 € Zusatzkosten. Ich bezweifle diese Angabe, da ich weiß, dass eine neu angelegte Gartenanlage, insbesondere in den ersten Jahren, erheblich mehr Wasser benötigt. Zudem zählt Bad Bentheim zu den Städten mit sehr hohen Wasser- und Abwassergebühren.
Zusätzlich verlangt der Vermieter von mir, die volle Verantwortung für das Gedeihen der neuen Pflanzen, des Rasens und des Baumes zu übernehmen. Es wurde mir ausdrücklich mitgeteilt, dass mir Kosten in Rechnung gestellt werden, falls Rasen, Pflanzen oder der Baum eingehen oder sich die Anlage nicht wie gewünscht entwickelt.
Ich habe dem Vermieter bereits mitgeteilt, dass ich diese Verantwortung nicht übernehmen kann, da ich vor Vertragsunterzeichnung nicht über die vollständige Neuanlage informiert wurde und auch nicht absehen kann, ob die neue Gartenanlage trotz Pflege gedeiht. Vor allem ein neuer Baum kann innerhalb eines Jahres schnell eingehen. Die Anlage wurde neu gestaltet, da die Beflanzung eingegangen ist und nun eine Drainage gelegt wurde duch eine Gartenbaufirma die auch die Hecke angelegt hat und zusaetzlich einen Gartenzaun.
Ich habe dem Vermieter stattdessen folgende Kompromissvorschläge unterbreitet:
• Die Pflege der neuen Gartenanlage kann durch eine Fachfirma übernommen werden, bis die Anlage etabliert ist.
• Mein Trinkwasseranschluss auf der Terrasse kann genutzt werden, sofern ein Zwischenzähler installiert wird, um die tatsächlichen Bewässerungskosten transparent zu machen.
• Ich war sogar bereit, die Bewässerung selbst zu übernehmen, sofern mir schriftlich garantiert wird, dass ich nicht haftbar gemacht werde, sollte die neue Gartenanlage trotz regelmäßiger Bewässerung nicht gedeihen und ein Gartenzwischenzähler installiert wird bzw. ein Wasseranschluss fuer den Gartenanschluss wo ich fuer das Bewaessern des Gartens keine Abwassergebuehren bezahle.
Heute war der Vermieter persoenlich bei mir. Ich habe mit ihrem Einverstaendnis eine Aufnahme von unserem Gespraech gemacht. Ich habe meine Seite erklaert und sie die ihre, wodurch wir zu keiner Loesung kamen.
Dach rief sie mich mehrmals an und teilte mir folgendes mit:
• "Falls ich mich weigere meine Pflicht zu tun, werde noch heute eine Firma mit der Bewässerung beauftragt und die entstehenden Kosten mir in Rechnung gestellt.
• Ich werde für eventuelle Schäden oder das Absterben von der neuen Gartenanlage die in meinem finanziell haftbar gemacht.
• Zusätzlich werde ich eine Mahnung erhalten, wenn ich mich weiterhin weigere.
Ausserdem behauptet mein Vermieter fälschlicherweise auch noch, dass deren Mitarbeiter mich bei der Wohnungsübergabe darauf hingewiesen hätte, dass der neue Garten von mir gepflegt werden müsse und ich die volle Verantwortung für die neue Gartenanlage übernehmen müsse."
Ca. 2 Stunden spaeter hat mir der Vermieter telefonisch mitgeteilt, dass sie einen Dritten beauftragen wird alles zu bewässern und dies mir dann in Rechnung gestellt wird.
Meine zentrale Frage lautet daher:
Bin ich rechtlich verpflichtet, die Kosten und Verantwortung für eine neu angelegte Gartenanlage zu übernehmen, obwohl im Mietvertrag lediglich die Pflege eines bestehenden Gartens vereinbart wurde und ich vor Vertragsschluss nicht über die Neuanlage informiert wurde?
Ich bitte Sie um eine rechtliche Einschätzung meines Falles .
Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Gruss, Claudia LS.