Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ist ein Mietvertrag zustande gekommen?
Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Die Voraussetzung ist aber, dass sich die Parteien über die Vertragsbedingungen geeignet haben. In Ihrem Fall wäre die Einigung im Besichtigungstermin (!) im Bezug der Haltung des 2. Hundes zu verneinen. Da der Vermieter bis jetzt nicht geantwortet hat, ist die Einigung immer noch nicht da, so dass kein Mietvertrag zu stande gekommen ist. D.h. wenn Sie jetzt dem Vermieter mitteilen, dass Sie seine Wohnung nicht haben wollen, haben Sie keinen Mietvertrag abgeschlossen. Wird der Vermieter bis Ihrer Mitteilung aber in angemessener Zeit (ca. noch weitere 5 Tage) der Haltung des 2. Hundes zustimmt, kommt der Vertrag zustande.
2. Was sollen wir tun?
Also schreiben Sie dem Vermieter, dass Sie keinen Mietvertrag schließen werden. Da hier EVENTUEL ein „Beweisproblem" bestehen kann, dass der Vermieter behaupten kann, sie seien im Termin doch einig gewesen, würde ich auch schreiben, dass Sie den evtl. zustande gekommenen Mietvertrag fristgemäß kündigen. Dann würden Sie im schlimmsten Fall zum Ende August aus dem Mietverhältnis raus. Da aber Ihr Vermieter noch 2 Monate Zeit hat, muss er versuchen, die Wohnung anderweitig zu vermieten.
Also schreiben Sie:
„…wir werden keinen Mietvertrag schließen. Den evtl. zustande gekommenen Mietvertrag kündigen wir fristgemäß."
Diese Mitteilung muss NACHWEISLICH dem Vermieter bis zum 3.6.18 eingegangen sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen