Beschwerde bei 850i ZPO & 100 InsO, einstweiliges Verfahren !?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Freiberufl. Schuldner befindet sich in Regel-Inso (noch keine WVP), Freiberuflichkeit wurde 8 Monate lang fortgeführt, de facto *nicht freigegeben* obwohl offiziell/formell Freigabeerklärung nach §35 Abs 2 Inso *nicht* veröffentlicht wurde (!). Es wurden hohe Gewinne zur Insolvenzmasse erwirtschaftet. IV zahlte Pfändungsfreibetrag zzgl. Betriebsausgaben ohne Probleme aus. Nun hat Schuldner s ...