Steuerrückerstattung vor Insolvenzantrag
vom 25.4.2021
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich werde nächste Woche meinen Insolvenzantrag eintreichen. Jetzt habe ich noch offene Fragen. 1. Ich habe im März eine Steuererstattung bekommen und davon meine Nebenkostenabrechnung, eine Autorechnung sowie eine Anwaltsrechnung bezahlt. Jetzt ist von der Erstattung nichts mehr übrig. Kann der Insolvenzverwalter das Geld zurück fordern oder gar mir die Res ...