Efeu an Grenzwand zur Nachbarterasse
vom 7.8.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Ich bin Besitzerin eines Reihenhauses. Zur Abgrenzung von der Nachbarterrasse hat der Vorbesitzer vor nahezu 40 Jahren eine Art Plexiglaswand errichtet, vor die ich vor ca 15 Jahren eine ansehnlichere Holzwand gestellt habe. Vor diese Wand habe ich seinerzeit Efeu gepflanzt, der sie inzwischen längst bedeckt, um nicht zu sagen überwuchert. Die Nachbarin, eine seit kurzem alleinstehende ältere Dame ...