Rechtsbeugung, arglistige Täuschung, Schadensersatz bei Baulasterklärung
vom 12.4.2006
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Damen und Herren, zu folgendem Fall benötigen wir Ihre Unterstützung, alle genannten Haus-, Flurstück- und Blatt-Nummern stimmen aus Gründen der Anonymität nicht mit der Realität überein. Es geht hier darum, ob das Bauamt bzw. in Person die zuständige Sachbearbeiterin, bestochen worden ist und sich ggf. strafbar gemacht hat. Zunächst die Situation vor Ort: Meine Frau und ich s ...