Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie sollten, wenn Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unberechtigt ist, auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist von Ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und Ihre Sicht der Dinge darlegen. Sinnvollerweise sollten Sie sich dabei rechtsanwaltlicher Hilfe bedienen, der auch Akteneinsicht bei der Behörde nehmen kann. Dann wüssten Sie auch, weshalb Ihnen der Vorwurf gemacht wird.
Von Strafanzeigen o.Ä. würde ich in diesem Stadium noch Abstand nehmen. Sie wissen bis jetzt noch nicht sicher, wer hinter der Anzeige steckt. Unter Umständen zeigen Sie den Falschen an und haben dann noch mehr Schwierigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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