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Illegale Abfallentsorgung

| 16. Februar 2006 23:12 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Gestern erhielt ich einen Brief mit folgenden Inhalt:

Illegale Abfallentsorgung
Anhörung vor Erlass eines Bußgeldbescheides

Sehr geehrter Herr Knops,

mir wurde angezeigt, dass sie bereits in mehreren Fällen Ihren Restabfall aus Ihrem Privathaushalt in dem öffentlichen Papierkorb entsorgt haben, der in der Hauptstraße in der Nähe Ihres Wohngrundstückes zur Verfügung steht.

Die von der Stadt Cuxhaven einzusammelnden Abfälle sind gemäß § 14 a Absatz 1 der Abfallentsorgungssatzung ....

Daraus folgt, dass der private Restmüll nicht in dieser Form hätte entsorgt werden dürfen. Es wurde entgegen der Satzung gehandelt.

Danach folgt die Belehrung...

ich habe überhaupt keinen Abfall in dem Mühleimer geworfen, da meine Frau hierfür bei uns zuständig ist, in dem Abfalleimer landen immer wieder Zeitungen, ich denke das mein Nachbar mich aus Rache angezeigt hat. Was kann ich nun tun.

Ich würde 1. gerne wissen ob es sinn macht eine Strafanzeige wegen Verleudnung und übernachrede zu stellen? 2. Was kann ich noch unternehmen?

mfg
m.knops
P.s.: die Behörde weigert sich mir die Zeugen zu nennen warum wohl?



Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie sollten, wenn Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unberechtigt ist, auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist von Ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen und Ihre Sicht der Dinge darlegen. Sinnvollerweise sollten Sie sich dabei rechtsanwaltlicher Hilfe bedienen, der auch Akteneinsicht bei der Behörde nehmen kann. Dann wüssten Sie auch, weshalb Ihnen der Vorwurf gemacht wird.

Von Strafanzeigen o.Ä. würde ich in diesem Stadium noch Abstand nehmen. Sie wissen bis jetzt noch nicht sicher, wer hinter der Anzeige steckt. Unter Umständen zeigen Sie den Falschen an und haben dann noch mehr Schwierigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

Bewertung des Fragestellers 26. November 2008 | 10:00

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