Abrenzung der nebenberuflichen Selbstständigkeit
Ich bin seit 2013 Vollzeit angestellt im öffentlichen Dienst, 39 Wochenstunden mit ca. 40.000 EUR Jahresbrutto, gesetzlich kranken- und sozialversichert. Vorher war ich selbstständig. Von meinem Arbeitgeber erhielt ich nach Beantragung schriftlich die Genehmigung, weiterhin nebenberuflich selbstständig zu sein, und zwar bis zu 5 Stunden / Woche. Aus dieser nebenberuflichen Selbständigkeit generie ...