Ltd. und stille Teilhaberschaft
vom 25.2.2010
36 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Hallo, folgender Sachverhalt: A hat eine Ltd. gegründet. Nach 2 Monaten beschließen A und B einen 2. Geschäftszweig innerhalb der Ltd. zu gründen, ohne jegliche schriftliche Vereinbarung zu je 50-50 Beteiligung. Alles läuft aber auf A (nur A erscheint nach außen) Alle Verträge wie Mietverträge und Finanzamt und Gewerbeanmeldung. B stellt das Kapital für den 2. Geschäftszwe ...