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deutsche GmbH in der Schweiz

15. Februar 2010 07:13 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo liebe Juristen!

Ich habe nur eine kurze Frage:

Kann man eine deutsche GmbH in der Schweiz niederlassen (ist ja ausserhalb der EU, daher greifen ja die Urteile des EUGH nicht)? Wenn ja: Muss Sie dort ins Handelsregister eingetragen werden?

Sehr geehrter Fragender,

die Bestimmungen des schweizer Gesellschaftsrechts lassen die Niederlassung von GmbHs aus der Europäischen Union zu.

Die genaue praktische Ausgestaltung und vor allem auch aufgrund der steuerlichen Besonderheiten ist unbedingt mit einem Rechtsanwalt vorzubesprechen.

Dies gilt auch für die erforderlichen Einträge im Handelsregister.

Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Sie können gerne über die Kontaktdaten per Mail oder Telefon mit uns in Kontakt treten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter





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