Europäischer Haftbefehl - Auslieferung nach Frankreich
vom 30.8.2018
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Guten Abend, Ich möchte ersteinmal den Fall schildern. Ich habe Informatik studiert und gründete im Jahr 2013 meine eigene Firma. Darauffolgend habe ich einige Web Portale entwickelt. 2015 habe ich von Deutschland aus eine Escortseite entwickelt für einen ausländischen Kunden aus frankreich. Diese Seite ist laut fransözischem Gesetz allerdings strengstens verboten, da diese Unterstützung und ...