CanG - Anbau für den priv. Konsum in Firma/an anderen Ort als der Meldeadresse
vom 10.5.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren, Seit dem 01.04.2024 ist, gemäß Paragraph 3 CanG "(1)Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, [...] der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt. (2) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, [...] abwe ...