Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich Ihnen folgendermaßen beantworten.
Grundsätzlich erfährt die Führerscheinstelle von einem Strafverfahren, das gegen Sie wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geführt wird.
Es ist für Sie von Vorteil, dass Sie gegenüber den Polizeibeamten keine Angaben gemacht haben. Damit kann nicht auf ein bestimmtes Konsumverhalten geschlossen werden. Das Konsumverhalten ist bei Marihuana ausschlaggebend dafür, ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden darf oder nicht. Wenn Sie zum Beispiel gegenüber den Polizeibeamten gesagt hätten, dass Sie jedes Wochenende einen Joint rauchen, wäre Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr. Da Sie keine Aussage getätigt haben, besteht diesbezüglich aufgrund Ihrer Aussage diese Gefahr nicht.
Allerdings enthält Ihre Frage keine Angaben dahingehend, ob Ihr Smartphone, ein Tablet, ein Notebook oder ein PC beschlagnahmt wurden und ob Sie die Passwörter hierfür bekannt gegeben haben. Falls dies der Fall war, besteht die Möglichkeit, dass die Polizisten durch das Auslesen des Telefons und der anderen Geräte an Datengelangen, die Hinweise auf Ihr Konsumverhalten geben. Unter Umständen besteht die Gefahr, dass Ihnen auch der Handel mit Betäubungsmitteln nachgewiesen werden kann. Anhand Ihrer Sachverhaltsangaben kann ich nicht beurteilen, ob dies bei Ihnen auch problematisch werden kann.
Sollte sich anhand der elektronischen Geräte kein regelmäßiger Konsum von Cannabis nachweisen lassen und Sie auch nicht mit THC im Blut beim Führen eines Fahrzeugs aufgegriffen worden sind, besteht grundsätzlich keine Gefahr, dass Sie Ihren Führerschein verlieren oder den Führerschein für das Motorrad nicht erwerben dürfen. Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht bei regelmäßigem Cannabiskonsum die Fahrerlaubnis. Voraussetzung hierbei ist, dass dieser Konsum nicht in Verbindung mit dem Führen eines Fahrzeugs steht. Dann gelten strengere Regeln.
Wenn man Ihnen allerdings nachweisen kann, dass Sie sich im Besitz harter Drogen, wie Heroin, Amphetamin, MDMA, etc. befunden haben, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und Sie verlieren Ihren Führerschein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Frage umfangreich und verständlich beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lindner