Anhebung der Pfändungsgrenze
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Hallo ,ich bin im letzten Jahr meiner Privatinsolvenz und Arbeitslos,ab dem 01.07.könnte ich eine neue Arbeit aufnehmen.Da diese Stelle ein 15/15 modell ist und 300km entfernt von meinem Wohnort brauche ich vor Ort eine Unterkunft.Diese wird vom Arbeitgeber gestellt wobei ich dafür einen Anteil der Miete zahlen muss und der rest als Geldwertervorteil geltend gemacht wird.Meine frage ist nun ob ic ...