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Insolvenzverfahren eingestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte ein Einzelunternehmen und musste Insolvenz anmelden. Nun hat das Gericht und der Insolvenzvetwalter festgestellt dass die Masse für das Verfahren nicht ausreichend ist. Aus diesem Grund wurde vom Gericht beschlossen, dass ich die Gerichtskosten selber übernehmen muss. Ich war damit einverstanden. Es vergingen 2 Monate und und ich habe keine Neuigkeiten erhalten. Dann vor einigen Tagen habe ich von meinem Anwalt das Schreiben vom Gericht erhalten, dass das Verfahren demnächst eingestellt wird, da ich keinen Vorschuss geleistet habe. Ich habe vorher keinerlei Abrechnung oder Information drüber erhalten wieviel und wann ich bezahlen muss sonst hätte ich das gleich getan. Mein Anwalt meinte dass er mir per Mail alles zugesendet hätte allerdings habe ich immer alle Mails von ihm erhalten außer diese sehr wichtige Email. Wir haben nun einen Wiedereinsetzungsantrag mit meinem Anwalt gestellt allerdings hat das Gericht gemeint dass es nicht erfolgversprechend wird, da die Zustellung der Information durch die Veröffentlichung im Internet erfolgt ist.

Wie kann ich nun vorgehen?
Was passiert wenn das Verfahren aufgrund mangels Masse eingestellt wird?

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Wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird, bedeutet dies, dass der Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entfällt. Gläubiger können dann wieder uneingeschränkt Vollstreckungen betreiben, wie die Pfändung von Einkommen, Konten oder die Abgabe der Vermögensauskunft verlangen. Dies setzt Sie dem Risiko aus, erneut erheblich belastet zu werden, insbesondere wenn pfändbare Vermögenswerte vorhanden sind. Die Begründung des Gerichts, dass die Information über die Zahlungspflicht durch Veröffentlichung im Internet zugestellt wurde, stützt sich auf § 9 InsO. Nach dieser Vorschrift gelten Bekanntmachungen im Internet als rechtsverbindlich, selbst wenn Sie diese nicht aktiv zur Kenntnis genommen haben. Dies könnte erklären, warum der Wiedereinsetzungsantrag wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Es gibt in Ihrer Lage mehrere Ansätze. Eine Möglichkeit wäre die Einleitung eines neuen Insolvenzverfahrens, wobei die Verfahrenskosten dieses Mal im Voraus gezahlt werden müssten, um eine erneute Einstellung mangels Masse zu verhindern. Alternativ könnte ein außergerichtlicher Vergleich mit Ihren Gläubigern angestrebt werden, um eine Pfändung oder weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuwenden. Wenn Sie Einkünfte haben, die die Pfändungsfreigrenzen überschreiten, sollten Sie prüfen, ob ein Antrag auf Erhöhung der Freigrenzen möglich ist, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sollte es Anhaltspunkte für Fehler bei der gerichtlichen Bekanntmachung geben, könnte eine Beschwerde oder ein Antrag auf Nachsicht ein weiterer Schritt sein.

Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


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