Meldegesetze
vom 19.4.2022
für 120 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Guten Tag, aus Altersgründen muss meine 94jährige Mutter ihr eigenes Haus verlassen und in ein Pflegeheim umziehen. Nun sagt das Pflegeheim, dass wir sie zwingend an den neuen Ort ummelden müssen. Sie hat bisher in "50389 Wesseling" gewohnt und zieht um nach "53332 Bornheim", also auch in einen anderen Kreis. Da das Haus unserer Mutter von mir und meinem Bruder (beide Generalvollmacht) weiter ...