Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach dem bayerischen (und denjenigen anderer Bundesländer) Meldegesetz gilt:
"Art. 15
Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) 1 Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. 2 Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner [...]
In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt."
Hier gilt nach dem Vollzugsgesetz des Meldegesetzes (VollzBekMeldeG) Bayern jedoch eventuell zu Ihrem Nachteil tatsächlich folgendes:
"16.2.2: Haben ledige (verwitwete, geschiedene oder dauernd getrennt lebende) Einwohner neben ihrer Wohnung, von der aus sie einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachgehen, eine weitere Wohnung, in die sie an den Wochenenden oder an sonstigen arbeitsfreien Tagen zurückkehren, so ist darauf abzustellen, welche Wohnung vorwiegend benutzt wird. Hierbei ist das Kalenderjahr maßgebend.
Legt z. B ein Student der Meldebehörde plausibel dar, dass er sich zeitlich überwiegend in der Wohnung seiner Eltern aufhält, ist diese seine Hauptwohnung - und eben umgekehrt. Bei der Plausibilitätsprüfung haben die Entfernung zwischen beiden Wohnungen und die Häufigkeit der Heimfahrten wesentliche Bedeutung."
Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, also an welchem Ort sich Ihr Sohn mehr als ein halbes Jahr aufhalten, dieses wird wahrscheinlich in Hof sein.
Danach - nach dem Studium - kann aber anderes gelten.
Ansonsten kann aber aus steuerlichen Gründen der Hauptwohnsitz weiterhin in Nürnberg sein, wenn Ihr Sohn an den Wochenenden oder an sonstigen vorlesungsfreien Tagen nach Nürnberg zurückkehrt und diese Zeit in Nürnberg über ein halbes Jahr ausmacht.
Oft bieten aber auch die Studentenstädte finanzielle Anreize für Studenten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt