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Nebenwohnung § 27 Abs. 2 Meldegesetz, Wohnungshopping möglich?

| 12. April 2021 10:57 |
Preis: 25,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragenzu § 27 Abs. 2 BMG

Eine Nebenwohnung mieten, 5 Monate mieten , 3 monate vorher kündigen und 10 km weiter eine andere von einem anderen Vermieter beziehen für 5 Monate usw. ohne mich je anzumelden

Wäre das möglich? Wäre es sinnvoll?

Danke für Ihre Antwort

Die 25 € bezahle ich gleich per pay pal

12. April 2021 | 13:53

Antwort

von


(697)
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, das Vorgehen ist möglich. Die Anmeldung als Zweiwohnsitz muss nicht erfolgen, wenn die Wohnung nicht länger als 6 Monate genutzt wird. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine neue Zweiwohnung bezogen wird, läuft für diese Wohnung die Frist neu.

Ob, das Vorgehen sinnvoll ist, kann ohne Kenntnis des Hintergrundes nicht beurteilt werden. Allerdings spricht nichts gegen das beabsichtigte Vorgehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/wp-content/uploads/2018/06/Hinweise-zur-Datenverarbeitung.pdf

https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/datenschutz/




Bewertung des Fragestellers 14. April 2021 | 09:57

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 14. April 2021
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