Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, das Vorgehen ist möglich. Die Anmeldung als Zweiwohnsitz muss nicht erfolgen, wenn die Wohnung nicht länger als 6 Monate genutzt wird. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine neue Zweiwohnung bezogen wird, läuft für diese Wohnung die Frist neu.
Ob, das Vorgehen sinnvoll ist, kann ohne Kenntnis des Hintergrundes nicht beurteilt werden. Allerdings spricht nichts gegen das beabsichtigte Vorgehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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12. April 2021
|
13:53
Antwort
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