Eigentumswohnung wird temporär als Büro für eigenen Betrieb genutzt
vom 5.1.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Ich bin aus meiner eigenen Eigentumswohnung ausgezogen. Ich möchte die Eigentumswohnung temporär (ca. 2 Jahre) als Büro für meinen eigenen Gewerbebetrieb nutzen. Danach soll die Eigentumswohnung als Wohnung vermietet werden Währen der Nutzung als Büro möchte ich alle Kosten in der GuV steuerlich geltend machen (Betriebskosten, AFA, Renovierung usw.). Hat diese Vorgehensweise Auswirkungen: Ka ...