5/6-Regel zur Rentenversicherungspflicht
vom 1.3.2021
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Wenn ich es richtig verstehe, wird, abgesehen von den weiteren Kriterien, bei der 5/6-Regelung zur Feststellung einer Scheinselbständigkeit oder der Rentenversicherungspflicht der Gewinn, nicht der Umsatz betrachtet. Wie verhält es sich mit dem Leistungszeitraum? Eine Leistung wurde z.B. 2020 erbracht und abgerechnet, aber erst 2021 bezahlt. Eingenommen in diesem Beispiel im Jahr 2020 wären über 5 ...