Leistung aus Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenpflichtig?
| 19.01.2021 20:14
| Preis:
55,00 € |
Beantwortet von
16:38
Ich bekomme eine Kapitalleistung von meiner Firma die nach §
226 Abs. 1 Satz 3 SGB V (Sozialgesetzbuch V) einen Versorgungsbezug darstellt und verbeitragt ( Krankenkassenbeiträge) werden muß. Aufgrund der Höhe der Kapitalleistung erfolgt verbeitragung über 10 Jahre.
Bis zum 30.06 bin ich noch bei meinem Arbeitgeber angestellt und gesetzlich in einer Krankenkasse pflichtversichert.
Ab dem 01.07 werde ich einen Medi-Job über € 450 monatl. annehmen und somit weiterhin in einer Krankenkasse pflichtversichert sein.
Muß ich nun auf Leistungen, die ich aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalte auch Krankenkassenbeiträge bezahlen? Evtl. aufgrund der Kapitalzahlung die als Versorgungsbezug deklariert wurde?
Krankenkasse argumentiert wie folgt:
Bei Personen, die aufgrund einer Beschäftigung versicherungspflichtig sind, zählen nach Paragraph 226 Absatz 1 Satz1 Sozialgesetzbuch V
neben dem Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigung
- der Zahlbetrag aus der Rente sowie der gesetzl. Rente aus dem Ausland
- der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und
- das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzl. Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird
zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
Leistungen aus BU jetzt KK-Beitrags frei bei sozialversicherungspflichtigen Einkommen?
Sieht die Krankenkasse die Leistung der BU-Versicherung als Rente?